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:Auf französischem Boden gilt französisches Recht. Deutsches Recht findet in Frankreich keine Anwendung. Der "Trollantrag" hat ein Nachspiel. --[[User:Taxiarchos228|Wladyslaw]] ([[User talk:Taxiarchos228|<span class="signature-talk">talk</span>]]) 18:23, 6 February 2014 (UTC)
:Auf französischem Boden gilt französisches Recht. Deutsches Recht findet in Frankreich keine Anwendung. Der "Trollantrag" hat ein Nachspiel. --[[User:Taxiarchos228|Wladyslaw]] ([[User talk:Taxiarchos228|<span class="signature-talk">talk</span>]]) 18:23, 6 February 2014 (UTC)

:: Ui ein Nachspiel - welches denn? Bei den Userproblemen hat man offenbar Wichtigeres zu tun als solchem albernen Gepetze nachzugehen. Statt die Brücke im Dorf zu lassen, quengelt der Urheber der vom anderen Ufer gemachten Abbildung, dass die gegenüberliegende Ansicht unbedingt weg muss. Wenn der Architekt ein Franzose ist, kann man ja auch fordern dass das Foto des Löschantragsstellers weg muss --[[User:Historiograf|Historiograf]] ([[User talk:Historiograf|<span class="signature-talk">talk</span>]]) 02:32, 10 February 2014 (UTC)


:We have here the situation, that this bridge is situated on the german-french border. The disputed image was shoot from France where french law is available. Historiografs argument that the object is not a "real french object" and therefore french law can´t be executed is not comprehensible. --[[User:Taxiarchos228|Wladyslaw]] ([[User talk:Taxiarchos228|<span class="signature-talk">talk</span>]]) 18:34, 6 February 2014 (UTC)
:We have here the situation, that this bridge is situated on the german-french border. The disputed image was shoot from France where french law is available. Historiografs argument that the object is not a "real french object" and therefore french law can´t be executed is not comprehensible. --[[User:Taxiarchos228|Wladyslaw]] ([[User talk:Taxiarchos228|<span class="signature-talk">talk</span>]]) 18:34, 6 February 2014 (UTC)

Revision as of 02:32, 10 February 2014

no Freedom of Panorama in France for modern buildings Wladyslaw (talk) 05:23, 6 February 2014 (UTC)[reply]

Daher weht der Wind: [1]. Der Antragsteller duldet keine anderen Götter neben sich! Die Brücke ist mindestens zur Hälfte deutsch. Wenn überhaupt, dann gehört das Bild auf Wikipedia verschoben und nicht gelöscht. --Andreas Schwarzkopf (talk) 08:04, 6 February 2014 (UTC)[reply]
Bitte sachlich bleiben und keine persönlichen Anwürfe. Einzig relevant ist, dass das Bild vom französischen Boden aus gemacht wurde und hat damit auf Commons nichts verloren. Wenn das Bild bei WP hochgeladen wird mit entsprechenden Hinweis so bleibt die Tatsache davon unberührt, dass es hier gelöscht werden muss. --Wladyslaw (talk) 08:10, 6 February 2014 (UTC)[reply]
@Andreas, das ist eine unbelegte Unterstellung! Selbstverständlich kann das Bild, wenn hier auf Löschung entschieden wird, nach :de kopiert werden; das macht aber erst dann Sinn. Zunächst ist mal zu klären, ob die Brücke nach franz. Recht (siehe Commons:FOP#France) als wahrscheinlich (Sicherheit kann nur ein Gerichtsurteil bringen) geschützt anzusehen ist. Ich würde das tendenziell bejahen, da die Gestaltung kaum als rein funktional betrachtet werden kann. Es wäre aber nicht schlecht, zur Klärung dieser Frage einen franz. Kollegen (z.B. User:Yann) zu konsultieren. --Túrelio (talk) 21:52, 6 February 2014 (UTC)[reply]

 Keep Wie soll man bei einem offensichtlichen Trollantrag sachlich bleiben? Dass die Brücke bzw. die sichtbaren Details urheberrechtlich geschützt sind, ist nicht erwiesen. Als Werk kann man sie nicht einfach Frankreich zuschlagen, denn nach deutschem Recht ist auch ein vom französischen Boden aus gemachtes Bild legal --Historiograf (talk) 16:09, 6 February 2014 (UTC)[reply]

Auf französischem Boden gilt französisches Recht. Deutsches Recht findet in Frankreich keine Anwendung. Der "Trollantrag" hat ein Nachspiel. --Wladyslaw (talk) 18:23, 6 February 2014 (UTC)[reply]
Ui ein Nachspiel - welches denn? Bei den Userproblemen hat man offenbar Wichtigeres zu tun als solchem albernen Gepetze nachzugehen. Statt die Brücke im Dorf zu lassen, quengelt der Urheber der vom anderen Ufer gemachten Abbildung, dass die gegenüberliegende Ansicht unbedingt weg muss. Wenn der Architekt ein Franzose ist, kann man ja auch fordern dass das Foto des Löschantragsstellers weg muss --Historiograf (talk) 02:32, 10 February 2014 (UTC)[reply]
We have here the situation, that this bridge is situated on the german-french border. The disputed image was shoot from France where french law is available. Historiografs argument that the object is not a "real french object" and therefore french law can´t be executed is not comprehensible. --Wladyslaw (talk) 18:34, 6 February 2014 (UTC)[reply]