„Wikipedia:Urheberrechtsfragen“ – Versionsunterschied
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Die ''sketches'' (Skizzen) sind genau das, worum es mir geht. Darf ich das dann? Oder soll ich vorher diesen Gregor kontaktieren? (Wobei die verlinkte Kontaktseite derzeit leider nur ein ''404 Not Found'' auswirft.) --[[Benutzer:Gerold Broser|Geri]],[[BD:Gerold Broser| ✉ ]] 14:47, 4. Dez. 2020 (CET) |
Die ''sketches'' (Skizzen) sind genau das, worum es mir geht. Darf ich das dann? Oder soll ich vorher diesen Gregor kontaktieren? (Wobei die verlinkte Kontaktseite derzeit leider nur ein ''404 Not Found'' auswirft.) --[[Benutzer:Gerold Broser|Geri]],[[BD:Gerold Broser| ✉ ]] 14:47, 4. Dez. 2020 (CET) |
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:@[[Benutzer:Gerold Broser|Gerold Broser]]: Nö, alles supi, einfach hochladen, den Urheber angeben und mit CC BY 4.0 kennzeichnen. --[[Benutzer:Gnom|Gnom]] ([[Benutzer Diskussion:Gnom|Diskussion]]) <small>[[:meta:Sustainability_Initiative/de|Wikipedia grün machen!]]</small> 23:13, 4. Dez. 2020 (CET) |
:@[[Benutzer:Gerold Broser|Gerold Broser]]: Nö, alles supi, einfach hochladen, den Urheber angeben und mit CC BY 4.0 kennzeichnen. --[[Benutzer:Gnom|Gnom]] ([[Benutzer Diskussion:Gnom|Diskussion]]) <small>[[:meta:Sustainability_Initiative/de|Wikipedia grün machen!]]</small> 23:13, 4. Dez. 2020 (CET) |
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:: Besten Dank! --[[Benutzer:Gerold Broser|Geri]],[[BD:Gerold Broser| ✉ ]] 01:24, 5. Dez. 2020 (CET) |
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Version vom 5. Dezember 2020, 02:24 Uhr
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum
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Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:
Bitte beachten:
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Verlinkung auf archive.org - ein URV?
Ich will es nicht hier ausbreiten, denn die Diskussion läuft schon, daher bitte ich um Beachtung und Meinungen zu WP:FzW#Wayback-Machine-Experten gesucht, danke, -jkb- 11:04, 3. Nov. 2020 (CET)
Dvorák-Aufnahme der Berliner Philharmoniker von 1962
Ist die wirklich gemeinfrei? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:11, 12. Nov. 2020 (CET)
- Eigentlich beantwortest du doch hier die Fragen ;-) Die Lizenz finde ich sehr suspekt. Ob eine Darbietung eines gemeinfreien Werkes persönliche geistige Schöpfungen enthält, kann nur jemand beurteilen, der sich mit dieser Musik auskennt. Normalerweise wird sowas doch streng so gespielt, wie es der Komponist wollte. Ich würde es also, wenn es dem Original entspricht, wie ein Foto/Scan eines gemeinfreien Gemäldes betrachten. Moderne Komponisten haben auch dann einen Anspruch auf Tantiemen, wenn das nachgespielte Stück nur entfernt an das Original erinnert. Im Umkehrschluß ist das also auch dann ein Dvořák, wenn es nicht sehr original ist? --M@rcela 21:27, 12. Nov. 2020 (CET)
- Vielleicht. Kommt darauf an, wann die Aufnahme erstmals öffentlich aufgeführt, öffentich gesendet wurde bzw. als Tonträger erschienen ist. Wenn das 1962 passiert ist, oder erst nach 2012 wären die § 73ffer und § 82fer Rechte abgelaufen. Aber so richtig reichen die Angaben nicht. Нактаффэ 21:31, 12. Nov. 2020 (CET)
- Sorry, Ralf Roletschek, die Frage bezog sich nicht auf die Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG, sondern auf die korrekte Berechnung der Schutzdauer der Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler nach § 73 und für Tonträgerhersteller nach § 85 UrhG. Die in § 82 UrhG geregelte Schutzdauer wurde 2013 von 50 auf 70 Jahre verlängert und ich wüsste gern, ob dabei irgendeine Lücke entstanden ist, dem diese Aufnahme unterfallen könnte. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:37, 12. Nov. 2020 (CET)
- @Syrcro: Die Aufnahme wurde laut Discogs 1962 veröffentlicht. Ist das Leistungsschutzrecht dann am 1.1.2013 erloschen, bevor die verlängerte Schutzdauer von 70 statt nur 50 Jahren mit der Änderung des § 82 UrhG am 6.7.2013 in Kraft getreten ist? Echt? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:43, 12. Nov. 2020 (CET)
- Der Stichtag ist der 01. November 2013 (§ 137m UrhG) aber sonst stimmt deine Idee. Нактаффэ 21:50, 12. Nov. 2020 (CET)
- Das hieße ja, dass ich alle Platten gemeinfreier Musik von 1962 und früher mal eben hier hochladen könnte (zur Inspiration). Die Tatsache, dass das bisher keiner gemacht hat, macht mich irgendwie stutzig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:02, 12. Nov. 2020 (CET)
- Ob es das heißt, weiß ich nicht. Ich kenne die US-Regeln dafür nicht und wir bräuchten für die Commons ja doppelte Rechtefreiheit. Нактаффэ 22:22, 12. Nov. 2020 (CET)
- Fürs lokale Hochladen würde es ja reichen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:34, 12. Nov. 2020 (CET)
- Nimm aber immer zu Sicherheit Originalveröffentlichungen von 1962-. Bei Neuveröffentlichungen gerade im Digitalzeitalter werden oftmals neu gemischt und teilweise auf andere Aufnahmespuren/Takes in den Mix eingefügt. Und für die gilt eine eigentständige Fristprüfung (EuGH Metal auf Metal ist da sehr weitgreifend) und schon vor 2013 galt im Höchstfall 50 Jahre (bis Veröffentlichung) + 50 Jahre nach Veröffentlichung. Нактаффэ 10:25, 13. Nov. 2020 (CET)
- Guter Punkt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:26, 18. Nov. 2020 (CET)
- Nimm aber immer zu Sicherheit Originalveröffentlichungen von 1962-. Bei Neuveröffentlichungen gerade im Digitalzeitalter werden oftmals neu gemischt und teilweise auf andere Aufnahmespuren/Takes in den Mix eingefügt. Und für die gilt eine eigentständige Fristprüfung (EuGH Metal auf Metal ist da sehr weitgreifend) und schon vor 2013 galt im Höchstfall 50 Jahre (bis Veröffentlichung) + 50 Jahre nach Veröffentlichung. Нактаффэ 10:25, 13. Nov. 2020 (CET)
- Fürs lokale Hochladen würde es ja reichen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:34, 12. Nov. 2020 (CET)
- Ob es das heißt, weiß ich nicht. Ich kenne die US-Regeln dafür nicht und wir bräuchten für die Commons ja doppelte Rechtefreiheit. Нактаффэ 22:22, 12. Nov. 2020 (CET)
- Das hieße ja, dass ich alle Platten gemeinfreier Musik von 1962 und früher mal eben hier hochladen könnte (zur Inspiration). Die Tatsache, dass das bisher keiner gemacht hat, macht mich irgendwie stutzig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:02, 12. Nov. 2020 (CET)
- Der Stichtag ist der 01. November 2013 (§ 137m UrhG) aber sonst stimmt deine Idee. Нактаффэ 21:50, 12. Nov. 2020 (CET)
- @Syrcro: Die Aufnahme wurde laut Discogs 1962 veröffentlicht. Ist das Leistungsschutzrecht dann am 1.1.2013 erloschen, bevor die verlängerte Schutzdauer von 70 statt nur 50 Jahren mit der Änderung des § 82 UrhG am 6.7.2013 in Kraft getreten ist? Echt? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:43, 12. Nov. 2020 (CET)
- Sorry, Ralf Roletschek, die Frage bezog sich nicht auf die Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG, sondern auf die korrekte Berechnung der Schutzdauer der Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler nach § 73 und für Tonträgerhersteller nach § 85 UrhG. Die in § 82 UrhG geregelte Schutzdauer wurde 2013 von 50 auf 70 Jahre verlängert und ich wüsste gern, ob dabei irgendeine Lücke entstanden ist, dem diese Aufnahme unterfallen könnte. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:37, 12. Nov. 2020 (CET)
Nur so als Gedanken (ich bin ja kein Rechtsanwalt): Nach § 7 UrhG ist grundsätzlich der Schöpfer des Werkes der Urheber. Sind mehrere Urheber am „Schöpfungsprozess“ beteiligt, so sind gem. § 8, Abs. 1 UrhG alle Miturheber, wenn sich ihre Anteile nicht gesondert verwerten lassen. Bei klassischen Musikstücken können die Urheber somit grundsätzlich das Orchester mit Dirigent, der Komponist und/oder der Musikproduzent sein. Obwohl das Urheberrecht gem. § 29 Abs. 1 UrhG - außer im Nachlasswege - nicht übertragbar ist, so können Nutzungsrechte § 31 UrhG eingeräumt werden. Die klassische Musik selbst ist zwar nicht urheberrechtlich geschützt, da die Komponisten seit mehr als 70 Jahren tot sind. Doch dürfen eine konkrete Aufnahme deswegen noch lange nicht einfach so genutzt werden. Das verhindert das sogenannte Leistungsschutzrecht. Beispielsweise dürfte dem Plattenlabeln vom Orchester ein Verwertungs- und Nutzungsrechte an dem jeweiligen Mitschnitt eingeräumt worden sein. Verletzt man damit nicht das Urheberrecht des Orchesters und das Leistungsschutzrecht des Labels? --Hemeier (Diskussion) 09:03, 13. Nov. 2020 (CET)
- @Hemeier: Es geht eben darum, ob das Leistungsschutzrecht des Orchesters, das in § 73 UrhG geregelt ist, durch den Ablauf von 50 Jahren nach der Aufführung am 1.1.2013 erloschen ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:14, 13. Nov. 2020 (CET)
- Ich würde sagen: Ja, aber ich bin - wie gesagt - kein Rechtsanwalt.--Hemeier (Diskussion) 09:16, 13. Nov. 2020 (CET)
Sorry, ich muss nochmal dazwischen grätschen. Gerade bei klassischer Musik ist es nicht so, dass diese Werke getreu und gleichermaßen wiedergegeben werden wie Ralf es anmerkte. Das trifft auf moderne Musik zu, die mit absoluten Tempoangaben und ausführlichen Beschreibungen tatsächlich nur wenig Raum für Interpretation lassen. Bei klassischer Musik und sind die Interpretationsspielräume sehr hoch, so dass man - aber das müsste man Experten überlassen - dem Dirigenten sogar eigene Rechte zusprechen könnte. Erschwerend kommt hinzu, dass bei älterer Musik es oftmals noch ganz verschiedene Ausgaben, Versionen und Bearbeitungen gibt. Anscheinend gibt es gerade bei diesem Werk auch sehr unterschiedliche Fassungen, ich zitiere mal einen Klappentext: „Die Anstrengungen [des Bearbeiters, Anm.] führten zu einer maßstabsetzenden Edition, die erstmals seit der Erstveröffentlichung […] Dvoráks definitive Fassung des Soloparts wiederherstellt. In fast jedem Takt unterscheidet sie sich von allen modernen Ausgaben. Auch in den Orchesterstimmen wurden Hunderte von Korrekturen vorgenommen.“ (Quelle). Da bei solchen Editionen Jahreszahlen eher unüblich sind und meist nur im gedruckten Werk zu finden sind, ist es schwierig zu sagen, wann was an Bearbeitungen entstand. Diese Bearbeitungen beanspruchen dann durchaus auch eigene Schutzrechte die bis heute andauern könnten und das Leistunsschutzrecht der Aufführung damit weit übertreffen. Insgesamt ist die Wahrscheinlichkeit für einen eigenen Bearbeitungsschutzrecht bei Musik aus dem Ende des 19. Jahrhunderts grundsätzlich nicht so riesig, aber nicht unmöglich. Persönliche Meinung: Im konkreten Fall halte ich einen über den Leistungsschutzrecht hinausgehenden künstlerischen Anspruch des Dirigenten und Orchesters (zumindest nach den zwei Versionen die ich mir jetzt anhörte) für sehr unwahrscheinlich. Was eine Partiturbearbeitung angeht, das kann ich trotz abgeschlossenen Musikstudiums nicht beurteilen, erst Recht nicht aus reinen Audioaufnahmen. @Gnom, Ralf Roletschek, Syrcro: -- Quedel Disk 21:30, 15. Nov. 2020 (CET)
- Hallo Quedel, danke dir! Ich würde sagen, dass alles, was Musiker und Dirigent an eigener Interpretation in eine Aufführung legen, von den §§ 73 ff. UrhG erfasst wird – und nicht von § 2 UrhG. Ausnahmen sind natürlich möglich, zum Beispiel eine eigene Kadenz eines Interpreten. Was die von dir ebenfalls erwähnte Edition eines historischen Musikstücks angeht, so ist diese meines Erachtens urheberrechtlich nicht schutzfähig, weil sie ja immer den aus Sicht des Herausgebers "korrekten" oder "sinnvollen" Notentext zum Ziel hat und nicht Ausdruck der Individualität des Herausgebers sein will, welche von § 2 UrhG geschützt sein könnte. Eine Ausnahme wäre eine Rekonstruktion eines Werks. Oder übersehe ich da etwas? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:32, 15. Nov. 2020 (CET)
- Wenn Quedel ein Musikstudium abgeschlossen hat, kann er das zweifellos viel besser als wir beurteilen. Ob §§72ff oder § 2 hier anzusetzen ist, kann ich nicht beurteilen. Als Richter würde ich jetzt einen Gutachter beauftragen ;-) --M@rcela 22:50, 15. Nov. 2020 (CET)
- Musikstudium umfasst (leider) überhaupt keine rechtlichen Aspekte. Eine Rekonstruktion mag kaum herfürhalten, da viele meinen, siehe Zitat oben, dass sie die einzigen wären, die den wahren Urgedanken des Komponisten entdeckt hätten - oder halt den Zeitgeist. Fast vergleichbar mit der immer wieder neu übersetzten Bibel, wo meines Wissens nach auch deren Übersetzungen (auch wenn sie nicht Eigenkreation des Übersetzers sind, so jedoch deren persönliche Ausdrucksweise) fast immer ein neues geschütztes Werk hervorbringen. Wobei ich dir insoweit recht geben muss, dass viele Bearbeitungen tatsächlich nicht schutzfähig werden. Und zu Dvorak hatte ich das auch zunächst geschrieben, da ich nur Ausgaben fand, die "sehr viele Korrekturen". Erst zuletzt fand ich obige Ausgabe, die, wenn deren Beschreibung zuträfe, durchaus überlegenswert wäre - und habe meinen obigen Beitrag neu geschrieben. Letztendlich bleibt es im konkreten Fall dabei: es kann niemand genau sagen, was hier verwendet wurde. Ohne Angabe der verwendeten Partitur oder echte Dvorak-Spezialisten die sowas heraushören mögen, ist das unmöglich zu beurteilen. Man könnte auch mehrere Aufnahmen sich anhören und ein Urteil über deren Unterschied versuchen, aber dafür fehlt - so denke ich - uns hier allen die Muße und die Zeit. Oder aber jemand fragt bei den Berliner Philharmonikern an, welche Partitur genommen wurde, ich denke, die werden da ein Archiv über ihre Auftritte haben. -- Quedel Disk 09:29, 16. Nov. 2020 (CET)
- Musiker unterschätzen regelmäßig, dass es sehr viel braucht, bis eine Leistung an vorbestehenden musikalischen Werken selbst Werksschutz und nicht nur Leistungsschutz genießt. Das gilt gerade auch bei Editionen von alter Musik: Die Gema erklärt das recht gut: "Eine schutzfähige Bearbeitung setzt also eine erkennbare eigenständige schöpferische Leistung des Bearbeiters voraus, so dass - etwa durch die kompositorische Veränderung oder Erweiterung der musikalischen Substanz der Vorlage - ein neues selbständiges Werk entsteht. Im Gegensatz zu einer solchen schutzfähigen Bearbeitung stehen Benutzungen eines Originalwerkes, welche die musikalische Substanz der Vorlage im Wesentlichen unverändert lassen und den Notentext des Originals werkgetreu übertragen. Dazu zählen in der Regel z.B. editorische Leistungen wie die Herausgabe eines vorbestehenden Musikwerkes". Wenn nicht §§ 70, 71 UrhG als Sonderfälle eingreifen - für den Verfasser der Edition bzw. Erscheinenlasser oder Öffentlichenaufführer - aber das Abspielen von Musik ist regelmäßig keine Bearbeitung, sondern lediglich eine Leistung des ausübenden Künstlers. Нактаффэ 12:54, 18. Nov. 2020 (CET)
- Danke fürs Aufstöbern dieses Punkts! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:26, 18. Nov. 2020 (CET)
- Musiker unterschätzen regelmäßig, dass es sehr viel braucht, bis eine Leistung an vorbestehenden musikalischen Werken selbst Werksschutz und nicht nur Leistungsschutz genießt. Das gilt gerade auch bei Editionen von alter Musik: Die Gema erklärt das recht gut: "Eine schutzfähige Bearbeitung setzt also eine erkennbare eigenständige schöpferische Leistung des Bearbeiters voraus, so dass - etwa durch die kompositorische Veränderung oder Erweiterung der musikalischen Substanz der Vorlage - ein neues selbständiges Werk entsteht. Im Gegensatz zu einer solchen schutzfähigen Bearbeitung stehen Benutzungen eines Originalwerkes, welche die musikalische Substanz der Vorlage im Wesentlichen unverändert lassen und den Notentext des Originals werkgetreu übertragen. Dazu zählen in der Regel z.B. editorische Leistungen wie die Herausgabe eines vorbestehenden Musikwerkes". Wenn nicht §§ 70, 71 UrhG als Sonderfälle eingreifen - für den Verfasser der Edition bzw. Erscheinenlasser oder Öffentlichenaufführer - aber das Abspielen von Musik ist regelmäßig keine Bearbeitung, sondern lediglich eine Leistung des ausübenden Künstlers. Нактаффэ 12:54, 18. Nov. 2020 (CET)
- Musikstudium umfasst (leider) überhaupt keine rechtlichen Aspekte. Eine Rekonstruktion mag kaum herfürhalten, da viele meinen, siehe Zitat oben, dass sie die einzigen wären, die den wahren Urgedanken des Komponisten entdeckt hätten - oder halt den Zeitgeist. Fast vergleichbar mit der immer wieder neu übersetzten Bibel, wo meines Wissens nach auch deren Übersetzungen (auch wenn sie nicht Eigenkreation des Übersetzers sind, so jedoch deren persönliche Ausdrucksweise) fast immer ein neues geschütztes Werk hervorbringen. Wobei ich dir insoweit recht geben muss, dass viele Bearbeitungen tatsächlich nicht schutzfähig werden. Und zu Dvorak hatte ich das auch zunächst geschrieben, da ich nur Ausgaben fand, die "sehr viele Korrekturen". Erst zuletzt fand ich obige Ausgabe, die, wenn deren Beschreibung zuträfe, durchaus überlegenswert wäre - und habe meinen obigen Beitrag neu geschrieben. Letztendlich bleibt es im konkreten Fall dabei: es kann niemand genau sagen, was hier verwendet wurde. Ohne Angabe der verwendeten Partitur oder echte Dvorak-Spezialisten die sowas heraushören mögen, ist das unmöglich zu beurteilen. Man könnte auch mehrere Aufnahmen sich anhören und ein Urteil über deren Unterschied versuchen, aber dafür fehlt - so denke ich - uns hier allen die Muße und die Zeit. Oder aber jemand fragt bei den Berliner Philharmonikern an, welche Partitur genommen wurde, ich denke, die werden da ein Archiv über ihre Auftritte haben. -- Quedel Disk 09:29, 16. Nov. 2020 (CET)
- Wenn Quedel ein Musikstudium abgeschlossen hat, kann er das zweifellos viel besser als wir beurteilen. Ob §§72ff oder § 2 hier anzusetzen ist, kann ich nicht beurteilen. Als Richter würde ich jetzt einen Gutachter beauftragen ;-) --M@rcela 22:50, 15. Nov. 2020 (CET)
- Benutzer:Namrood (siehe Benutzerseite auf Commons) hat sich in der Vergangenheit stark mit dieser Thematik beschäftigt, vielleicht hat er auch noch etwas zur Diskussion beizutragen. Gestumblindi 00:08, 26. Nov. 2020 (CET)
Änderung einer Bildlizenz
Wie verhält es sich eigentlich im Falle der Änderung einer Bildlizenz? Kann ein Bild (Foto), das im Internet ursprünglich als "gemeinfrei" veröffentlicht wurde, später in eine Lizenz "nicht für kommerzielle Zwecke" zB. CC BY-NC 2.0 abgeändert werden? Woran muss sich ein eventueller Nutzer des Bildes dann halten?--Fornax (Diskussion) 11:55, 17. Nov. 2020 (CET)
- Natürlich kann man ein gemeinfreies Bild nachträglich (zusätzlich) unter CC-BY-NC veröffentlichen, wer das gemeinfreie Bild aber bereits nutzt kann dies natürlich auch weiterhin nutzen und auch selbst (gemeinfrei) weiterverbreiten. Eine Lizenz wie CC0 oder eben "gemeinfreiheit" kann nicht wieder zurückgenommen werden, man kann bestenfalls aufhören, das Bild selbst zu verbreiten. -- Jonathan 12:01, 17. Nov. 2020 (CET)
- Das stimmt schon Jonathan, aber unter bestimmten Umständen ist Rückzug schon möglich. Wenn die Umlizenzierung zeitnah war, sollte man AGF aufbringen und von falscher Lizenzierung ausgehen. Wie auch wenn es juristische Gründe gibt, die eine frei Lizezierung nie zugelassen hätten, auch da ist eine Umlizenzierung zähneknirschend zu akzeptieren. Nehmen wir jetzt ein Umlizenzierung ohne stichhaltige Gründe nach Jahren an. Dann sehe ich eher ein anderes Problem. Wie will man beweisen, dass es bis zum Tag X unter CC0 stand, wenn es nun nur nach als CC-by-nc angeboten wird? Denn die Beweislast wird vor Gericht bei dem liegen, der behauptet, dass das Bild mal unter dieser Lizenz stand, und er deswegen diese Lizenz auch benutzen darf.
- Wobei grundsätzlich bei Bildern die nicht als explizit als CC0 oder „Gemeinfrei“ oder „verzichte auf meine Bildrechte“ mit Vorsicht zu geniessen sind. Ein „dürfen ohne Rückfrage benutzt werden“ ist keine Freigabe für alles und ewig, und sowas kann tatsächlich zurückgezogen werden. Das heisst natürlich nicht das vor dem, Rückzug getätigt Nutzungen dadurch illegal werden, aber eine erneute frische Nutzung wird unzulässig sein (auch als Nachnutzer). Der Nutzer von Bilder hat doch die ein oder andere Pflicht, auch bei gemeinfrei deklarierten Bildern. Denn es ist der Nutzer, der sich unter Umständen vor Gericht rechtfertigen muss. Ich vertrete jetzt hier mal den pessimistisch Standpunkt; Einzig bei einem CC0 Lizenzierung ist man halbwegs auf sicherer Seite, was den der Urheber damit meinte, weil er eben eine Lizenz wählte. Denn um ganz ehrlich, nur bei einer Lizenz hab ich als Nutzer auch einen Vertrag, bei einem „ist gemeinfrei“ hab ich den nicht. Mit einem Vertrag in der Tasche geht es sich viel lockerer zum Gerichtstermin (ist natürlich auch dann immer noch nicht angenehm). --Bobo11 (Diskussion) 12:23, 17. Nov. 2020 (CET)
- Man kann Lizenzen selbstverständlich zurückziehen wie man auch jedem anderen Vertrag, selbst unbefristete und schriftlich vereinbarte, für ungültig erklären kann. Es geht nur nicht so ohne Weiteres, man muß Gründe dafür haben. Die alte Leier hier, man könne freie Lizenzen nicht zurückziehen, ist nach DACH-Recht nicht haltbar. --M@rcela 13:00, 17. Nov. 2020 (CET)
- Bei deinem juristischen Superwissen wundert es nicht, dass die eine oder andere Abmahnung in die Hose geht. Нактаффэ
- Der hier unbegrenzt gesperrte Herr "vergißt" die Hälfte und verdreht dabei die Fakten, nichts Neues. --M@rcela 12:43, 18. Nov. 2020 (CET)
- Bei deinem juristischen Superwissen wundert es nicht, dass die eine oder andere Abmahnung in die Hose geht. Нактаффэ
- Man kann Lizenzen selbstverständlich zurückziehen wie man auch jedem anderen Vertrag, selbst unbefristete und schriftlich vereinbarte, für ungültig erklären kann. Es geht nur nicht so ohne Weiteres, man muß Gründe dafür haben. Die alte Leier hier, man könne freie Lizenzen nicht zurückziehen, ist nach DACH-Recht nicht haltbar. --M@rcela 13:00, 17. Nov. 2020 (CET)
- Ich möchte die Frage mal an einem nachfolgenden Beispiel konkretisieren: Hätte ich das nachfolgende (nicht gemeinfreie) Beispielfoto im Jahr 2015 in die Wikipedia hochgeladen, wäre dies ja offenbar völlig o.k. gewesen. (CC BY-SA 3.0). Hätte der Copyright-Inhaber nun im Jahr 2020 das Recht, die Datei aus der Wikipedia löschen zu lassen, da er die Lizenz für das Foto im Jahr 2017 in (CC BY-NC-SA 3.0) geändert hat? Hier das Beispiel: (Pholiota jahnii)--Fornax (Diskussion) 14:18, 17. Nov. 2020 (CET)
- Nein. -- Jonathan 14:45, 17. Nov. 2020 (CET)
- Auch aus meiner Sicht: Nein. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:32, 18. Nov. 2020 (CET)
Daisygirl-Wahlwerbespot
Moin! ich würde gern einen Screenshot aus dem berühmten Daisygirl-Wahlwerbespot verwenden. In der Lizenzbeschreibung zu dem Film auf Commons [1] steht: "Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, weil es in den Vereinigten Staaten zwischen 1925 und 1977, einschließlich, ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht wurde. Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, ist es in den Ländern oder Gebieten, die den Schutzfristenvergleich nicht anwenden, wie [...] Deutschland (70 pma)[...] urheberrechtlich geschützt."
Wie muss ich mir das konkret vorstellen: Wenn ich einen Screenshot aus dem Film auf meine Webseite setze, kann die US-Regierung (oder der Regisseur des Films) mir die Sau zeigen? Oder kann mich irgendjemand, der gerade Lust dazu hat, abmahnen, verklagen oder anzeigen? Ist dergleichen wahrscheinlich, wenn der Film im Ursprungsland public domain ist? Danke und viele Grüße --TRG. 17:50, 17. Nov. 2020 (CET)
- Da deine Website überall in der Welt abrufbar ist, aber unterschiedliche Rechtsordnungen bestehen, verletzt du in Deutschland die Rechte der Urheber, in den USA aber nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:29, 18. Nov. 2020 (CET)
- "..kann mich irgendjemand, der gerade Lust dazu hat, abmahnen, verklagen oder anzeigen?" - abmahnen oder verklagen könnten dich in diesem Zusammenhang nur Rechteinhaber oder Konkurrenten. --M@rcela 15:38, 20. Nov. 2020 (CET)
- Die Idee jemanden abzumahnen, weil er die Urheberechte von Dritten verletzt, ist interessant, aber läuft regelmäßig auf einen tiefen Griff ins Klo hinaus. Нактаффэ 10:32, 23. Nov. 2020 (CET)
- "..kann mich irgendjemand, der gerade Lust dazu hat, abmahnen, verklagen oder anzeigen?" - abmahnen oder verklagen könnten dich in diesem Zusammenhang nur Rechteinhaber oder Konkurrenten. --M@rcela 15:38, 20. Nov. 2020 (CET)
Kunst im Raum
Guten Tag, wenn es ein Foto gäbe von einem Kunstwerk, das in einer Artothek zu finden ist, und ich hätte die Genehmigung des Fotografen und des Künstlers, bräuchte ich dann auch noch die der Artothek oder eher nicht. Es ist einfach nur das Bild im Raum, also nichts, was sehr speziell wäre. --Gyanda (Diskussion) 14:08, 20. Nov. 2020 (CET)
- Aus urheberrechtlicher Sicht sind Fotograf und Künstler ausreichend. --M@rcela 15:40, 20. Nov. 2020 (CET)
- Laienmeinung: Es könnte aber auch sein, dass eine Artothek grundsätzlich das Fotografieren in ihren Räumen verbietet (Hausrecht).--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 16:14, 20. Nov. 2020 (CET)
- Danke für die Antworten. Das Foto habe ich ja schon, insofern hatte die Artothek anscheinend nichts dagegen. Es ist auch auf der Seite der Artothek zu sehen. Jetzt muss ich nur dem Fotografen mailen und fragen, ob er die exklusiven Nutzungsrechte oder nur das einfache Nutzungsrecht verkauft hat. Es bleibt spannend! LG, --Gyanda (Diskussion) 16:32, 20. Nov. 2020 (CET)
- Ein Hausrecht kann existieren und geltend gemacht werden, der Hausherr kann zivilrechtlich gegen den Fotografen vorgehen. Das hat aber keinen Einfluß auf das Urheberrecht und nur das interessiert uns hier. --M@rcela 22:36, 20. Nov. 2020 (CET)
- Danke für die Antworten. Das Foto habe ich ja schon, insofern hatte die Artothek anscheinend nichts dagegen. Es ist auch auf der Seite der Artothek zu sehen. Jetzt muss ich nur dem Fotografen mailen und fragen, ob er die exklusiven Nutzungsrechte oder nur das einfache Nutzungsrecht verkauft hat. Es bleibt spannend! LG, --Gyanda (Diskussion) 16:32, 20. Nov. 2020 (CET)
- Laienmeinung: Es könnte aber auch sein, dass eine Artothek grundsätzlich das Fotografieren in ihren Räumen verbietet (Hausrecht).--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 16:14, 20. Nov. 2020 (CET)
Ortschronik Niedersteinbach
Hallo,
ich habe die Chronik als PDF nach Commons hochgeladen. [2] Der Verfasser hat jetzt dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben, es liegt mir vor. Ich würde gern per OTRS das Ganze abklären, wie ist da der richtige Weg bzw. wer kann mir hier helfen? --mw (Diskussion) 17:17, 20. Nov. 2020 (CET)
Rastergrafiken von Fonts
Von den Kollegen in Commons habe ich gerade erfahren, dass Rastergrafiken von Schriftarten in den USA grundsätzlich Common Domain sind. Wie sieht es mit der Verwendung solcher Dateien in deutschen Wikimedia-Projekten aus? Konkret: darf ich das hier auch in einem deutschen Projekt einbinden? Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 20:53, 20. Nov. 2020 (CET)
- Zapf galt bereits 1990 als eines der meistgeschädigten Opfer der weltweiten Typographie-Piraterie nach dem Zweiten Weltkrieg. Ich weiß, daß es viele hier locker sehen, ich halte einige der Schriftmuster für URV. --M@rcela 21:29, 20. Nov. 2020 (CET)
Logo Xaar
Möchte dies Logo einbinden Datei:Xaar plc logo.jpg (/en.wikipedia.org/wiki/File:Xaar_plc_logo.jpg#filelinks)
In der Beschreibung steht, geht nur für en-WP. Könnt Ihr da eine Freigabe beantragen, oder hatte ich nur Syntaxfehler produziert? Freu mich über Eure Rückmeldung. Danke. Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 19:28, 22. Nov. 2020 (CET)
- Falls du dieses Logo meinst: en:File:Xaar plc logo.jpg. Das kannst du hier hochladen. -- Chaddy · D 23:24, 22. Nov. 2020 (CET)
- Besten Dank :-) Ohne Hochladen geht es nicht? VG, --Wikisympathisant (Diskussion) 11:48, 23. Nov. 2020 (CET)
- @Wikisympathisant: Nein, das musst du leider neu lokal hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:24, 23. Nov. 2020 (CET)
- Ich bekomm keine passende Lizenz abgeboten :-(. Müsst Ihr oder ein Admin das Hochladen? vG, --Wikisympathisant (Diskussion) 12:39, 23. Nov. 2020 (CET)
- Falls mir keiner zuvor kommt, lade ich das heute abend nach Commons. Der Assistent ist für sowas nicht geeignet. --M@rcela 13:58, 23. Nov. 2020 (CET)
- Danke für Nachricht und für die abendliche Arbeit vorab :-), vG --Wikisympathisant (Diskussion) 14:02, 23. Nov. 2020 (CET)
- Falls mir keiner zuvor kommt, lade ich das heute abend nach Commons. Der Assistent ist für sowas nicht geeignet. --M@rcela 13:58, 23. Nov. 2020 (CET)
- Ich bekomm keine passende Lizenz abgeboten :-(. Müsst Ihr oder ein Admin das Hochladen? vG, --Wikisympathisant (Diskussion) 12:39, 23. Nov. 2020 (CET)
- @Wikisympathisant: Nein, das musst du leider neu lokal hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:24, 23. Nov. 2020 (CET)
- Besten Dank :-) Ohne Hochladen geht es nicht? VG, --Wikisympathisant (Diskussion) 11:48, 23. Nov. 2020 (CET)
Abbildungen auf/von Geldscheinen urheberrechtlich geschützt ?
Kann jemand diese Frage beantworten? Danke im Voraus! Brunswyk (Diskussion) 15:53, 23. Nov. 2020 (CET)
Logo unserer Organisation
Liebe Leute vom Wikipedia-Team, wir würde gerne auf der Seiten Weltladen-Dachverband und Weltladen Logos unseres Verbandes und der Weltladen hochladen. Obwohl ich nun schon viele Hilfetexte hier zum Thema Bildrechte gelesen habe, ist mir noch nicht klar, wie sich das mit den Rechten verhält. Wir möchten nicht, dass unser Logo von jedermann*frau verwendet und insbesondere verändert werden kann. Ist das Hochladen eines Logos ohne diese Rechtevergabe möglich und wenn ja, was muss ich beim Hochladen angeben? Vielen Dank Stefanie (nicht signierter Beitrag von Stefanie-WLDV (Diskussion | Beiträge) 16:17, 23. Nov. 2020 (CET))
- Leider nein. Das Logo muss frei verwendet (auch kommerziell) und verändert werden können, ansonsten ist ein Hochladen nicht möglich. --Fornax (Diskussion) 16:28, 23. Nov. 2020 (CET)
- P.S. Die Markenrechte bleiben davon unberührt. --Fornax (Diskussion) 16:45, 23. Nov. 2020 (CET)
Kartenwerke in der Öffentlichkeit (Stadtplan, Zooplan, Freizeitparkplan, Friedhofsplan etc.) Gilt Panoramafreiheit?
Darf man Kartenwerke, die sich in der Öffentlichkeit befinden, z. B. (Stadtplan, Wegeplan, Zooplan, Freizeitparkplan, Friedhofsplan etc.) fotografieren und bei Wiki commons hochladen? Argument pro: Das Kartenwerk ist öffentlich zugänglich. Argument contra: Es gibt einen Urheber, Schöpfungshöhe ist fraglos vorhanden. Lg --Dr. Peter Schneider (Diskussion) 22:07, 23. Nov. 2020 (CET)
- Wenn sich sowas dauerhaft im öffentlichen Raum befindet, greift die Panoramafreiheit. --M@rcela 22:12, 23. Nov. 2020 (CET)
- Sind alle einverstanden?--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 13:19, 24. Nov. 2020 (CET)
- @Dr. Peter Schneider: Ja. Dreh- und Angelpunkt ist dabei das Tatbestandsmerkmal bleibend in § 59 im konkret vorliegenden Fall. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:42, 24. Nov. 2020 (CET)
- Bliebe vielleicht noch die Frage, was "öffentlich" ist. Ist ein Zooplan, der sich als Schautafel in einem Zoo befindet, öffentlich? Hängt es davon ab, ob Eintritt bezahlt werden muß? --Dr. Peter Schneider (Diskussion) 14:51, 24. Nov. 2020 (CET)
- Ein Zoo ist in der Regel Privatgrund und damit nicht öffentlich, während Friedhöfe, selbst wenn sie nachts abgeschlossen sind, dem Zwecke nach klar öffentlicher Grund sind, auch wenn das Grundstück Privatbesitz ist. --M@rcela 15:49, 24. Nov. 2020 (CET)
- Bliebe vielleicht noch die Frage, was "öffentlich" ist. Ist ein Zooplan, der sich als Schautafel in einem Zoo befindet, öffentlich? Hängt es davon ab, ob Eintritt bezahlt werden muß? --Dr. Peter Schneider (Diskussion) 14:51, 24. Nov. 2020 (CET)
- @Dr. Peter Schneider: Ja. Dreh- und Angelpunkt ist dabei das Tatbestandsmerkmal bleibend in § 59 im konkret vorliegenden Fall. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:42, 24. Nov. 2020 (CET)
- Sind alle einverstanden?--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 13:19, 24. Nov. 2020 (CET)
- Befindet sich das Werk in Deutschland? Dann ist das nach aktueller Commons-Policy wohl in Ordnung, obwohl das nach amerikanischen Recht nicht unter Panoramafreiheit fallen würde. Das zusätzliche Anbringen der Vorlage commons:Template:Not-free-US-FOP wäre hier wohl angebracht. --Count Count (Diskussion) 13:33, 24. Nov. 2020 (CET)
- Das Faß machen wir mal lieber erst gar nicht auf ;-) Die Hundertwasserentscheidung ist noch einer der einfachen Fälle. --M@rcela 15:51, 24. Nov. 2020 (CET)
Scan einer Unterschrift aus Privatbesitz
Hallo, hier bemängeln eine IP und Benutzer:Suessmayr, dass File:Johann Strauß Vater - Unterschrift.jpg einen Copyright-Verstoß darstelle, weil der Scan aus Privatbesitz stamme und unberechtigt veröffentlicht worden sei (Quellen waren [3] und [4]). Natürlich ist eine Unterschrift per se kein schutzfähiges Werk. Haben die Anfragenden trotzdem einen Punkt? Kann, etwa im Licht des Reiss-Engelhorn-Urteils, die Veröffentlichung eines nicht-öffentlichen Inhalts einen URV darstellen, unabhängig davon, dass dieser Inhalt selbst gar nicht schutzfähig ist? --FordPrefect42 (Diskussion) 23:52, 25. Nov. 2020 (CET)
- Denkbar wäre höchstens, dass die digitale Reproduktion geschützt ist, sofern es sich um eine 3D-Reproduktion handelt. Es sieht aber schon sehr nach einer 2D-Reproduktion mit einem Flachbettscanner aus, womit also kein urheberrechtlicher Schutz entstanden ist. -- Chaddy · D 00:13, 26. Nov. 2020 (CET)
- Eine 3D-Reproduktion? Wie würde die bei einer Unterschrift aussehen? Interessiert --Regio (Fragen und Antworten) 14:51, 1. Dez. 2020 (CET)
- Naja, z. B. einfach mit dem Handy abfotografiert. -- Chaddy · D 20:16, 1. Dez. 2020 (CET)
- Mit manchen Justizirrtümern in D müssen wir uns noch einige Zeit herumschlagen... Ein Trommelscanner für 50.000 Euro mit 12.000 DpI schafft ungeschützte Werke, das gleiche Objekt mit dem Telefon geknipst ist geschützt... --M@rcela 20:22, 1. Dez. 2020 (CET)
- Naja, z. B. einfach mit dem Handy abfotografiert. -- Chaddy · D 20:16, 1. Dez. 2020 (CET)
Bild (Logo) der Fernsehsendung "Die Cosar Show" für Wiki benutzen, Lizenz benötigt?
Hallo, ich wollte wissen, wenn ich eine Wikipedia-Seite erstelle, ob ich eine Genehmigung bzw. Lizenz des Bildes benötige oder nicht. https://www.google.com/search?q=die+cosar+show&tbm=isch&sxsrf=ALeKk03v8RewstFoXU9Wzysv8fNTMrZvKQ:1606666694888&source=lnms&sa=X&ved=0ahUKEwjo1vvsk6jtAhUM9aQKHU0FCHQQ_AUIECgC&biw=1920&bih=937&dpr=1#imgrc=3j2qz0mqSgJ2WM -SausageFruit (Diskussion) 17:25, 29. Nov. 2020 (CET)
- @SausageFruit: Ohne Foto ist das kein Problem, kannst du mit dem Lizenzbaustein {{Template:PD-textlogo}} auf Commons hochladen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:56, 29. Nov. 2020 (CET)
- Hier Logo ohne Foto. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 17:58, 29. Nov. 2020 (CET)
- Wie ohne Foto ist das kein Problem? Ich möchte das Foto (der Link), in einem Wikipedia-Artikel veröffentlichen. Also geht das so klar? -SausageFruit (Diskussion) 18:00, 29. Nov. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von SausageFruit (Diskussion | Beiträge) )
- Sorry, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe: Das hier geht klar. Das hier nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:07, 29. Nov. 2020 (CET)
- Kein Problem, aber unter welchem Lizenzfeld soll ich das nun auswählen? Da gibt es keine Antwortmöglichkeit mit ((PD-textlogo)) -SausageFruit (Diskussion) 18:10, 29. Nov. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von SausageFruit (Diskussion | Beiträge) )
- Das Hochladeformular kennt diesen Spezialfall nicht, wähle erst einmal "Public Domain" nach und korrigiere das anschließend von Hand. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:26, 29. Nov. 2020 (CET)
- Meinst du "Die Datei wurde unter der Lizenz „Creative Commons Zero“ in Version 1.0 (abgekürzt „CC-0 1.0“) veröffentlicht.", "Die Datei wurde unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ in Version 4.0 (abgekürzt „CC-by-sa 4.0“) veröffentlicht." oder welche? Ich schreibe es dann in die Anmerkung rein mit ((PD-textlogo)). Hoffe das ich es gleich abschicken kann. :D -SausageFruit (Diskussion) 18:31, 29. Nov. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von SausageFruit (Diskussion | Beiträge) )
- Das Hochladeformular kennt diesen Spezialfall nicht, wähle erst einmal "Public Domain" nach und korrigiere das anschließend von Hand. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:26, 29. Nov. 2020 (CET)
- Kein Problem, aber unter welchem Lizenzfeld soll ich das nun auswählen? Da gibt es keine Antwortmöglichkeit mit ((PD-textlogo)) -SausageFruit (Diskussion) 18:10, 29. Nov. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von SausageFruit (Diskussion | Beiträge) )
- Sorry, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe: Das hier geht klar. Das hier nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:07, 29. Nov. 2020 (CET)
- Wie ohne Foto ist das kein Problem? Ich möchte das Foto (der Link), in einem Wikipedia-Artikel veröffentlichen. Also geht das so klar? -SausageFruit (Diskussion) 18:00, 29. Nov. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von SausageFruit (Diskussion | Beiträge) )
- Hier Logo ohne Foto. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 17:58, 29. Nov. 2020 (CET)
Problem mit Deiner Datei (29.11.2020)
Hallo Hasehirn-Baden,
bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:
- Datei:Urkunde der Ersterwähnung Muggensturms.jpeg - Problem: Lizenz
- Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter einer freien Lizenz stehen, die hier gelistet sind. Unser Online-Assistent unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ hilft Dir, eine passende Lizenz auszuwählen und den Text für Dich anzupassen. Wenn du der Urheber der Datei oder der Inhaber der Nutzungsrechte bist, kannst Du ihn benutzen, um den Text anschließend in die Dateibeschreibungsseite einzufügen.
Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.
Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.
Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:52, 29. Nov. 2020 (CET)
- @Xqbot: gerne hätte ich den Assistenten verwendet:
- "HTTP Status 500 – Internal Server Error
- Type Exception Report
- Description The server encountered an unexpected condition that prevented it from fulfilling the request.
- Exception
- java.lang.NullPointerException
- eu.dabpunkt.freigabe3.SaveXML.addPrevEntriesHashes(SaveXML.java:214)
- eu.dabpunkt.freigabe3.SaveXML.doGet(SaveXML.java:88)
- javax.servlet.http.HttpServlet.service(HttpServlet.java:624)
- javax.servlet.http.HttpServlet.service(HttpServlet.java:731)
- org.apache.tomcat.websocket.server.WsFilter.doFilter(WsFilter.java:52)
- Note The full stack trace of the root cause is available in the server logs.
- Apache Tomcat/7.0.100 (Debian)"
- --Hasehirn-Baden (Diskussion) 08:22, 29. Nov. 2020 (CET)
- Ähm, das Problem können wir ganz einfach beheben, weil es sich ja um ein selbst erstelltes Foto eines gemeinfreien Werks handelt, oder? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:12, 1. Dez. 2020 (CET)
- Ganz genau. Deshalb wundert mich, dass es überhaupt zum "Problem" wurde. Und dann ist der genannte Online-Assistent von mehreren Geräten und Browsern nicht verfügbar.--Hasehirn-Baden (Diskussion) 17:34, 1. Dez. 2020 (CET)
- Ähm, das Problem können wir ganz einfach beheben, weil es sich ja um ein selbst erstelltes Foto eines gemeinfreien Werks handelt, oder? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:12, 1. Dez. 2020 (CET)
Nutzung von Unterschriften (Bilddateien) aus Wikipedia
Hallo,
wir fertigen gerade eine Printpublikation für eine in Deutschland ansässige gemeinnützige Stiftung an. In einem Beitrag geht es um Unterschriften unter historischen Dokumenten, verbunden mit der Frage, wofür der Leser mit seiner Unterschrift eintreten würde.
Bei folgenden Unterschriften würden wir gerne auf Wikipedia als Quelle zurückgreifen: – Thomas Jefferson, https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Jefferson#/media/Datei:Thomas_Jefferson_Signature.svg – Charles de Gaulle, https://de.wikipedia.org/wiki/Charles_de_Gaulle#/media/Datei:Charles_de_Gaulle_Signature_2.svg – Anwar as Sadat, https://de.wikipedia.org/wiki/Anwar_as-Sadat#/media/Datei:Anwar_El_Sadat_Signature.svg – Nelson Mandela, https://de.wikipedia.org/wiki/Nelson_Mandela#/media/Datei:Nelson_Mandela_Signature.svg – Christina von Schweden, https://de.wikipedia.org/wiki/Christina_(Schweden)#/media/Datei:Signatur_Christina_(Schweden).PNG
(leider in schlechter Qualität, hier wäre eine Alternative gut)
– Michail Gorbatschow, https://de.wikipedia.org/wiki/Michail_Sergejewitsch_Gorbatschow#/media/Datei:Mikhail_Gorbachev_Signature.svg – Bertha von Suttner, https://de.wikipedia.org/wiki/Bertha_von_Suttner#/media/Datei:Bertha_von_Suttner.png
(hier als Teil eines Porträts)
Und es gibt eine Quelle auf Wikimedia: - Assinatura de Neymar, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Assinatura_de_Neymar.png
Dürfen wir uns Ihrer Quelle kosten- und lizenzfrei bedienen? An anderer Stelle schreiben Sie: "Reine Unterschriften sind nicht urheberrechtlich geschützt, siehe Rechtsschutz von Schriftzeichen."
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße Thomas Heuwing (nicht signierter Beitrag von Thomas Heuwing (Diskussion | Beiträge) 13:43, 1. Dez. 2020 (CET))
- Auf dieser Seite werden Fragen besprochen, die die Nutzung von Werken für die Bebilderung von Wikipedia-Artikeln betreffen. Sie stellen aber eine Frage, die sich auf die Nutzung von Werken zur Bebilderung Ihrer Printpublikation bezieht. Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt beiziehen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:08, 1. Dez. 2020 (CET)
- (BK) Hallo Thomas Heuwing, bei Einhaltung der Lizenzen ist eine entgeltfreie Nutzbarkeit gegeben. Die Verbindlichkeit von Lizenzen wie die hier gängigsten, CC-By-Sa 3.0 und CC-By-SA 4.0, setzen allerdings eine urheberrechtliche Schützbarkeit eines Gegenstandes (Lichtbildwerk, Skulptur, Text...) voraus. Gewährt das Urheberrecht einem solchen Gegenstand keinen Schutz, weil beispielsweise die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird, dann entfällt auch die Wirksamkeit der Lizenzen. Nun ist die jeweilige Beschreibungsseite der Datei zu betrachten. Eine jede über Wikimedia Commons angebotene Datei muss eine Erklärung über den urheberrechtlichen und den Lizenzstatus enthalten, Beispiele sind, hier mit CC-By-SA 3.0: „This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany license. Attribution: Helge Busch-Paulick (Grand-Duc @ Wikipedia)“, was die essentiellen Informationen zur Umsetzung und Einhaltung der Lizenz sind. Diese andere Datei ist beispielsweise aufgrund des Alters und des Todesdatums des Werkschaffenden gemeinfrei und hat keinerlei Nutzungseinschränkung. Als Fazit: es sind die Hinweise der Dateiseiten zu beachten, dann ist die entgeltfreie Nutzung des Medienarchivs von Commons gut möglich – dafür ist es auch gemacht. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:23, 1. Dez. 2020 (CET)
Scans von Werken von Fritz Baumgarten (Illustrator) unter § 51 VGG
Ich arbeite an o.g. Artikel und ideal wäre natürlich, wenn man einen Scan einer seiner charakteristischen Werke verwenden könnte. Zum Nachteil der Lizenzfrage lebte der Künstler bis 1966 und ist für Gemeinfreiheit noch nicht lange genug tot.
Jetzt habe ich im Katalog der DNB 3 online frei zugängliche Werke gefunden. Unter Anmerkungen steht dort:
- „Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)“ (Link von mir)
Sehr gerne würde ich ein Bild aus dem unter https://portal.dnb.de/bookviewer/view/1046817450 frei gezeigten Werk verwenden.
- Welche Bedeutung hat § 51 VGG für Wikipedia? Ich habe im Archiv nur Bezüge darauf von 2010 und früher gefunden, die mir nicht halfen.
- Gibt es eine Möglichkeit heute schon Werke von Baumgarten zu verwenden?
--Frupa (Diskussion) 03:06, 4. Dez. 2020 (CET)
- Diese Werke sind geschützt. Wer die Wahrnehmung der Rechte innehat oder beansprucht, spielt dabei keine Rolle. Das ist für uns nicht verwendbar. --M@rcela 18:01, 4. Dez. 2020 (CET)
Upload von Bildern auf Commons
Hallo Leute, ich würde gerne mehrere Dutzend Bilder, wie bspw. von https://www.enterpriseintegrationpatterns.com/patterns/messaging/Message.html auf Commons hochladen.
Auf der Seite https://www.enterpriseintegrationpatterns.com/patterns/messaging/ steht:
„• Reuse. You are also welcome to build on top of what we have done. We made the pattern name, icon, problem and solution statements, as well as the sketches (the diagram below the solution statement) available under the Creative Commons Attribution license. In brief, this license allows you share, use and modify these passages as long as you give proper attribution. In our case, this would mean a link to the site and a reference to the book title and authors. If you have questions regarding this requirement, please contact us.“
Die sketches (Skizzen) sind genau das, worum es mir geht. Darf ich das dann? Oder soll ich vorher diesen Gregor kontaktieren? (Wobei die verlinkte Kontaktseite derzeit leider nur ein 404 Not Found auswirft.) --Geri, ✉ 14:47, 4. Dez. 2020 (CET)
- @Gerold Broser: Nö, alles supi, einfach hochladen, den Urheber angeben und mit CC BY 4.0 kennzeichnen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:13, 4. Dez. 2020 (CET)
- Besten Dank! --Geri, ✉ 01:24, 5. Dez. 2020 (CET)
Einzelner Satz 1:1 kopiert
Der Satz aus dieser Änderung wurde 1:1 von dieser Webseite abgeschrieben. Wieweit jetzt "Am 13. September 1954 schloss der Künstler nach kurzer, schwerer Krankheit seine Augen und wurde in Uttwil bestattet." eine geistige Schöpfungen ist und ob man da Versionslöschen müsste kann ich schwer abschätzen (denke nicht, bin mir aber unsicher). Ich habe den Satz lieber mal umformuliert.--Naronnas (Diskussion) 23:20, 4. Dez. 2020 (CET)