„Schwesta Ewa“ – Versionsunterschied

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Am 17. November 2016 wurde Malanda von einer Einheit des [[Spezialeinsatzkommando|SEK]] in [[Oeventrop]] vorläufig festgenommen. Dort wollte sie ein neues Album aufnehmen. Ihr wurde vorgeworfen, fünf weibliche Fans zur Prostitution gezwungen zu haben. Laut der Frankfurter Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht des [[Menschenhandel]]s zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, [[Zuhälterei]], [[Körperverletzung (Deutschland)|Körperverletzung]] sowie [[Steuerhinterziehung (Deutschland)|Steuerhinterziehung]].<ref>[https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-gangster-rapperin-soll-junge-frauen-prostitution-gezwungen-haben-10464635.html Frankfurter Gangster-Rapperin soll junge Frauen zur Prostitution gezwungen haben] In: ''Frankfurter Neue Presse'', abgerufen am 19. April 2016.</ref> Malanda saß daraufhin in der [[Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III|JVA Frankfurt am Main III]] in [[Preungesheim]] in [[Untersuchungshaft (Deutschland)|Untersuchungshaft]].<ref>[http://www.focus.de/kultur/musik/verdacht-auf-zuhaelterei-polizei-ermittelte-seit-monaten-gegen-rapperin-schwesta-ewa_id_6221234.html ''Polizei ermittelte seit Monaten gegen Rapperin ‚Schwesta Ewa‘.''] In: ''focus.de'', 18. November 2016, abgerufen am 20. November 2016.</ref>
Am 17. November 2016 wurde Malanda von einer Einheit des [[Spezialeinsatzkommando|SEK]] in [[Oeventrop]] vorläufig festgenommen. Dort wollte sie ein neues Album aufnehmen. Ihr wurde vorgeworfen, fünf weibliche Fans zur Prostitution gezwungen zu haben. Laut der Frankfurter Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht des [[Menschenhandel]]s zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, [[Zuhälterei]], [[Körperverletzung (Deutschland)|Körperverletzung]] sowie [[Steuerhinterziehung (Deutschland)|Steuerhinterziehung]].<ref>[https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-gangster-rapperin-soll-junge-frauen-prostitution-gezwungen-haben-10464635.html Frankfurter Gangster-Rapperin soll junge Frauen zur Prostitution gezwungen haben] In: ''Frankfurter Neue Presse'', abgerufen am 19. April 2016.</ref> Malanda saß daraufhin in der [[Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III|JVA Frankfurt am Main III]] in [[Preungesheim]] in [[Untersuchungshaft (Deutschland)|Untersuchungshaft]].<ref>[http://www.focus.de/kultur/musik/verdacht-auf-zuhaelterei-polizei-ermittelte-seit-monaten-gegen-rapperin-schwesta-ewa_id_6221234.html ''Polizei ermittelte seit Monaten gegen Rapperin ‚Schwesta Ewa‘.''] In: ''focus.de'', 18. November 2016, abgerufen am 20. November 2016.</ref>
Es wurde bekannt, dass in ihrer [[Bar (Lokal)|Bar]] in Frankfurt am Main zuvor bereits mehrere Durchsuchungen stattgefunden hatten.<ref>[http://www.derwesten.de/wp/staedte/arnsberg/rapperin-schwesta-ewa-in-arnsberg-festgenommen-id12366932.html#plx447208464 ''Rapperin Schwesta Ewa in Arnsberg festgenommen.''] In: ''derwesten.de'', 17. November 2016, abgerufen am 20. November 2016.</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/vermischtes/article159549493/Rapperin-soll-Fans-zur-Prostitution-angestiftet-haben.html |titel=Rapperin soll Fans zur Prostitution angestiftet haben |hrsg=[[N24]] |zugriff=2016-11-17}}</ref>
Es wurde bekannt, dass in [[Bar (Lokal)|Bar]] in Frankfurt am Main zuvor bereits mehrere Durchsuchungen stattgefunden hatten.<ref>[http://www.derwesten.de/wp/staedte/arnsberg/rapperin-schwesta-ewa-in-arnsberg-festgenommen-id12366932.html#plx447208464 ''Rapperin Schwesta Ewa in Arnsberg festgenommen.''] In: ''derwesten.de'', 17. November 2016, abgerufen am 20. November 2016.</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/vermischtes/article159549493/Rapperin-soll-Fans-zur-Prostitution-angestiftet-haben.html |titel=Rapperin soll Fans zur Prostitution angestiftet haben |hrsg=[[N24]] |zugriff=2016-11-17}}</ref>
Am 18.&nbsp;April 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen Malanda,<ref>[http://www.spiegel.de/panorama/leute/schwesta-ewa-rapperin-wegen-zuhaelterei-angeklagt-a-1143719.html ''Schwester Ewa wegen Zuhälterei angeklagt.''] In: ''Spiegel Online'', abgerufen am 19. April 2017.</ref> am 8.&nbsp;Juni begann der Prozess<ref>Sarah Kempf: ''Mit Zuhälterei mehr verdient als mit Rap''. In: ''F.A.Z. Rhein-Main-Zeitung'', 8. Juni 2017, S. 34.</ref> und am 20.&nbsp;Juni 2017 wurde sie wegen 35-facher Körperverletzung, Steuerhinterziehung und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger<ref>[https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-urteil-gegen-rapperin-schwesta-ewa-rechtskraeftig BGH: Urteil gegen Rapperin „Schwesta Ewa“ rechtskräftig] bei rsw.beck.de</ref> zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sah die zuständige Kammer des [[Landgericht Frankfurt am Main|Landgerichts Frankfurt am Main]] allerdings nicht als erwiesen an, da Zeuginnen ausgesagt haben, dass sie sich freiwillig prostituierten und Malanda sie nicht gezwungen habe.<ref>{{Literatur|Autor=|Titel=Prostitutionsprozess-Urteil: Schwesta Ewa muss zwei Jahre und sechs Monate in Haft|Sammelwerk=Focus Online|Online=http://www.focus.de/kultur/rotlicht-prozess-gegen-rapperin-schwesta-ewa-urteil-gefallen-zwei-jahre-und-sechs-monate-haft-im-prostitutions-prozess_id_7262313.html|Abruf=2017-06-20}}</ref> Sowohl Malanda als auch die [[Staatsanwaltschaft (Deutschland)|Staatsanwaltschaft]] und eine [[Nebenklage|Nebenklägerin]] legten gegen die Verurteilung [[Revision (Recht)|Revision]] ein und zogen vor den [[Bundesgerichtshof]] (BGH).<ref>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schwesta-ewa-geht-gegen-urteil-vor-a-1154711.html ''Schwesta Ewa geht in Revision.''] In: ''Spiegel Online'', 27. Juni 2017.</ref> Alle Revisionen wurden vom BGH verworfen, womit das Urteil rechtskräftig wurde.<ref>{{Internetquelle |url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2019&Sort=3&nr=92952&pos=0&anz=25 |titel=Urteil gegen die Rapperin {{"|Schwesta Ewa}} rechtskräftig |hrsg=BGH |datum=2019-02-28 |zugriff=2019-02-28}}</ref>
Am 18.&nbsp;April 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen Malanda,<ref>[http://www.spiegel.de/panorama/leute/schwesta-ewa-rapperin-wegen-zuhaelterei-angeklagt-a-1143719.html ''Schwester Ewa wegen Zuhälterei angeklagt.''] In: ''Spiegel Online'', abgerufen am 19. April 2017.</ref> am 8.&nbsp;Juni begann der Prozess<ref>Sarah Kempf: ''Mit Zuhälterei mehr verdient als mit Rap''. In: ''F.A.Z. Rhein-Main-Zeitung'', 8. Juni 2017, S. 34.</ref> und am 20.&nbsp;Juni 2017 wurde sie wegen 35-facher Körperverletzung, Steuerhinterziehung und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger<ref>[https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-urteil-gegen-rapperin-schwesta-ewa-rechtskraeftig BGH: Urteil gegen Rapperin „Schwesta Ewa“ rechtskräftig] bei rsw.beck.de</ref> zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sah die zuständige Kammer des [[Landgericht Frankfurt am Main|Landgerichts Frankfurt am Main]] allerdings nicht als erwiesen an, da Zeuginnen ausgesagt haben, dass sie sich freiwillig prostituierten und Malanda sie nicht gezwungen habe.<ref>{{Literatur|Autor=|Titel=Prostitutionsprozess-Urteil: Schwesta Ewa muss zwei Jahre und sechs Monate in Haft|Sammelwerk=Focus Online|Online=http://www.focus.de/kultur/rotlicht-prozess-gegen-rapperin-schwesta-ewa-urteil-gefallen-zwei-jahre-und-sechs-monate-haft-im-prostitutions-prozess_id_7262313.html|Abruf=2017-06-20}}</ref> Sowohl Malanda als auch die [[Staatsanwaltschaft (Deutschland)|Staatsanwaltschaft]] und eine [[Nebenklage|Nebenklägerin]] legten gegen die Verurteilung [[Revision (Recht)|Revision]] ein und zogen vor den [[Bundesgerichtshof]] (BGH).<ref>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schwesta-ewa-geht-gegen-urteil-vor-a-1154711.html ''Schwesta Ewa geht in Revision.''] In: ''Spiegel Online'', 27. Juni 2017.</ref> Alle Revisionen wurden vom BGH verworfen, womit das Urteil rechtskräftig wurde.<ref>{{Internetquelle |url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2019&Sort=3&nr=92952&pos=0&anz=25 |titel=Urteil gegen die Rapperin {{"|Schwesta Ewa}} rechtskräftig |hrsg=BGH |datum=2019-02-28 |zugriff=2019-02-28}}</ref>



Version vom 7. August 2021, 22:00 Uhr

Schwesta Ewa (2019)
Schwesta Ewa (2019)
Chart­plat­zie­rungen
Erklärung der Daten
Alben[1]
Kurwa
 DE1123.01.2015(2 Wo.)
 AT2823.01.2015(1 Wo.)
 CH3418.01.2015(1 Wo.)
Aywa
 DE808.06.2018(4 Wo.)
 AT2015.06.2018(1 Wo.)
 CH2610.06.2018(1 Wo.)
Aaliyah
 DE507.02.2020(1 Wo.)
 AT2514.02.2020(1 Wo.)

Schwesta Ewa (* 16. Juli 1984 in Koszalin, Volksrepublik Polen; bürgerlich Ewa Malanda, vormals Ewa Müller[2][3]) ist eine deutschsprachige Rapperin. Sie ist polnische Staatsangehörige.[4][5]

Biografie

Ewa Malanda wurde 1984 im polnischen Koszalin als ältestes von drei Kindern geboren. Ihr bürgerlicher Name lautete Ewa Müller, den sie nachträglich ändern ließ. Sie wuchs ohne ihren leiblichen Vater auf. Der Umzug nach Deutschland war nur als Zwischenstation gedacht, da die Familie später in die Vereinigten Staaten auswandern wollte. Nach eigenen Aussagen wurde ihre Mutter jedoch beim Aufenthalt in Berlin eines Diebstahls überführt und die bereits bewilligte Green Card verfiel deswegen. Danach lebten sie in Kiel. Malanda sagt, sie habe aufgrund ihres Migrationshintergrunds früh mit Ausländerfeindlichkeit zu kämpfen gehabt und wurde deswegen als Kind psychologisch behandelt.[6]

Über eine Stelle als Kellnerin in einem Kieler Rotlichtlokal kam sie erstmals mit dem Rotlichtmilieu in Kontakt und begann im Alter von 16 Jahren, als Prostituierte zu arbeiten.[7] Nach ihrem Hauptschulabschluss im Jahr 2004 zog sie nach Frankfurt am Main.

2012 rappte sie auf den Liedern Beifall von Xatars Album 415 und Frauen auf dem Album Hinterhofjargon von Celo & Abdi. Am 5. Oktober 2012 veröffentlichte sie ihr Mixtape Realität.[8] Anfang November 2012 war Schwesta Ewa in der Sendung NeoParadise des Senders ZDFneo zu Gast, in der sie Ausschnitte aus drei Liedern präsentierte.[9]

Mitte 2014 kündigte sie für Januar 2015 ihr Debütalbum an. Der ursprüngliche Arbeitstitel Dr. Entjungferung (wobei Dr. für Deutschrap stehen sollte) wurde in Kurwa (polnisch: „Hure“) geändert. Für das Album arbeitete Schwesta Ewa erneut mit dem Label Alles oder Nix Records (AON Records) von Xatar zusammen.[10] Kurwa stieg auf Platz 11 in die deutschen Albumcharts ein, was den ersten Charterfolg in ihrer Karriere darstellt,[1] und es verkaufte sich über 20.000 mal.[11]

Am 17. November 2016 wurde Malanda von einer Einheit des SEK in Oeventrop vorläufig festgenommen. Dort wollte sie ein neues Album aufnehmen. Ihr wurde vorgeworfen, fünf weibliche Fans zur Prostitution gezwungen zu haben. Laut der Frankfurter Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei, Körperverletzung sowie Steuerhinterziehung.[12] Malanda saß daraufhin in der JVA Frankfurt am Main III in Preungesheim in Untersuchungshaft.[13] Es wurde bekannt, dass in der von ihr und ihrem Lebensgefährten betriebenen Stoltze Bar in der Stoltzestraße 17 in Frankfurt am Main[14] zuvor bereits mehrere Durchsuchungen stattgefunden hatten.[15][16] Am 18. April 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen Malanda,[17] am 8. Juni begann der Prozess[18] und am 20. Juni 2017 wurde sie wegen 35-facher Körperverletzung, Steuerhinterziehung und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger[19] zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sah die zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main allerdings nicht als erwiesen an, da Zeuginnen ausgesagt haben, dass sie sich freiwillig prostituierten und Malanda sie nicht gezwungen habe.[20] Sowohl Malanda als auch die Staatsanwaltschaft und eine Nebenklägerin legten gegen die Verurteilung Revision ein und zogen vor den Bundesgerichtshof (BGH).[21] Alle Revisionen wurden vom BGH verworfen, womit das Urteil rechtskräftig wurde.[22]

Malanda lebte ab 2018 in Düsseldorf,[23] wo sie im Januar 2019 eine Tochter zur Welt brachte.[24] Am 12. Januar 2020 trat Malanda ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Willich II in Nordrhein-Westfalen an. Ihre einjährige Tochter durfte sie nicht mitnehmen.[25] Zwischenzeitlich erschien am 31. Januar 2020 ihr drittes Album namens Aaliyah. Nachdem sie im Juni 2020 in den offenen Vollzug verlegt wurde, konnte sie im Juli 2020 in ein Mutter-Kind-Gefängnis wechseln.[26] Nachdem sie zwei Drittel der Haftstrafe verbüßt hatte, wurde sie Anfang Februar 2021 aus dem Gefängnis entlassen.[27]

Im Juli 2021 erschien eine sechsteilige Dokumentationsserie (Staffel 1) von Regisseur Stefan Kauertz über das Leben von Schwesta Ewa mit dem Titel Rapperin. Häftling. Mutter. beim Streamingdienst TVNOW.[28] In Bezug auf den Umstand, ab 2016 ins Visier der gegen sie ermittelnden Polizei geraten zu sein, erklärt Schwesta Ewa in dem Dokumentarfilm: „Man hat sich manchmal gedacht, warum siehst du den Mann, den du im Rewe siehst auf dem Parkplatz bei der Aral und auf dem Spielplatz in deiner Siedlung? Ich hab mir gedacht, ich bin doch so ein kleiner Fisch, nein, du bildest dir Sachen ein, du hast Drogen genommen jahrelang, du schiebst hier Filme. Man hat es gepeilt, wollte es aber nicht wahrhaben.[29]

Diskografie

Alben

  • 2015: Kurwa (Alles Oder Nix Records)
  • 2018: Aywa (Alles Oder Nix Records)
  • 2020: Aaliyah (Alles Oder Nix Records)

Mixtapes

  • 2012: Realität (Alles Oder Nix Records)
Commons: Schwesta Ewa – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Chartquellen: DeutschlandÖsterreichSchweiz
  2. „Schwesta Ewa“ drohen zehn Jahre Haft, Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 19. April 2017 (abgerufen am 4. Juli 2017): Schwesta Ewa, die seit einer Namensänderung mit bürgerlichem Namen Ewa Malanda heißt [...].
  3. Ewa drohen zehn Jahre Haft, Artikel auf laut.de vom 19. April 2017 (abgerufen am 19. Dezember 2020): Der Rapperin, die seit einer Namensänderung nicht mehr Ewa Müller, sondern Ewa Malanda heißt, [...].
  4. „Nastrovje kurwa!“, Interview mit Schwesta Ewa, themessage.at vom 7. April 2015, abgerufen am 20. November 2016
  5. Martin Reger, Männlichkeits- und Weiblichkeitskonstruktionen deutschsprachiger Rapper/-innen: Eine Untersuchung des Gangsta-Raps, Potsdam: Universitätsverlag Potsdam 2016, Seite 51
  6. Jakob Paur: Schwesta Ewa – The Art of Storytelling. In: Juice, Nr. 161, 2014, S. 40–43.
  7. Rapperin Schwesta Ewa in Arnsberg festgenommen. In: derwesten.de, vom 17. November 2016, abgerufen am 20. November 2016.
  8. Interview: Schwesta Ewa über „Realität“. 16bars.de.
  9. Schwesta Ewa bei Neo Paradise (Video). In: Meinrap.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. November 2012; abgerufen am 9. November 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/meinrap.de
  10. Schwesta Ewa: Debütalbum “Kurwa” hat Releasedate und Cover auf rap.de, 2. Oktober 2014. Abgerufen am 19. Oktober 2014.
  11. Kurwa – Impala Silber (20.000)
  12. Frankfurter Gangster-Rapperin soll junge Frauen zur Prostitution gezwungen haben In: Frankfurter Neue Presse, abgerufen am 19. April 2016.
  13. Polizei ermittelte seit Monaten gegen Rapperin ‚Schwesta Ewa‘. In: focus.de, 18. November 2016, abgerufen am 20. November 2016.
  14. Schwesta Ewa – Rapperin. Häftling. Mutter. Sechsteilige Dokumentarfilmserie in einer Staffel, 2021. Regie: Stefan Kauertz. Autoren: Falk Schacht, Naya Bindzus, Stefan Kauertz. Produktion: Zora Nessl, Stefan Kauertz, Yan Schoenefeld. Eine Produktion von Filme Five GmbH, Berlin im Auftrag von TVNOW und VOX
  15. Rapperin Schwesta Ewa in Arnsberg festgenommen. In: derwesten.de, 17. November 2016, abgerufen am 20. November 2016.
  16. Rapperin soll Fans zur Prostitution angestiftet haben. N24, abgerufen am 17. November 2016.
  17. Schwester Ewa wegen Zuhälterei angeklagt. In: Spiegel Online, abgerufen am 19. April 2017.
  18. Sarah Kempf: Mit Zuhälterei mehr verdient als mit Rap. In: F.A.Z. Rhein-Main-Zeitung, 8. Juni 2017, S. 34.
  19. BGH: Urteil gegen Rapperin „Schwesta Ewa“ rechtskräftig bei rsw.beck.de
  20. Prostitutionsprozess-Urteil: Schwesta Ewa muss zwei Jahre und sechs Monate in Haft. In: Focus Online. (focus.de [abgerufen am 20. Juni 2017]).
  21. Schwesta Ewa geht in Revision. In: Spiegel Online, 27. Juni 2017.
  22. Urteil gegen die Rapperin „Schwesta Ewa“ rechtskräftig. BGH, 28. Februar 2019, abgerufen am 28. Februar 2019.
  23. Pressemeldung Tag24.de
  24. Pressebericht Nordbayern.de
  25. Schwesta Ewa tritt ihre Haft an – ohne Baby (12. Januar 2020)
  26. DER SPIEGEL: Schwesta Ewa ist in Mutter-Kind-Gefängnis verlegt worden - DER SPIEGEL - Panorama. Abgerufen am 31. August 2020.
  27. Verurteilte Rapperin: Rapperin Schwesta Ewa hat das Gefängnis verlassen. In: DER SPIEGEL. Abgerufen am 2. Februar 2021.
  28. Doku-Serie über Schwesta Ewa: Rappen für "mehr Kunden im Puff" von Jurek Skrobala auf Spiegel-Online, 6. August 2021
  29. Schwesta Ewa – Rapperin. Häftling. Mutter. Sechsteilige Dokumentarfilmserie in einer Staffel, 2021. Regie: Stefan Kauertz. Autoren: Falk Schacht, Naya Bindzus, Stefan Kauertz. Produktion: Zora Nessl, Stefan Kauertz, Yan Schoenefeld. Eine Produktion von Filme Five GmbH, Berlin im Auftrag von TVNOW und VOX