„Software“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Software''' [{{IPA|ˈsɒf(t)wɛː}}] hat zwei ähnliche, jedoch nicht deckungsgleiche Definitionen.
Der Begriff '''Software''' [{{IPA|ˈsɒf(t)wɛː}}] hat zwei ähnliche, jedoch nicht deckungsgleiche Definitionen.


Die technische Definition umfasst alle ''nichtphysischen'' Funktionsbestandteile eines softwaregesteuerten [[Gerät]]es, also der [[Hardware]], in Form von [[digitale Daten|digitalen Daten]]. Dieses wären beispielsweise die [[Firmware]], das [[Betriebssystem]], die [[Anwendungsprogramm]]e bis hin zu allen [[Datei]]en. Nach dieser Definition gehören zur Software auch z. B. Musikdaten auf einer [[Compact Disc|CD]], wobei die CD selbst der [[Datenträger]] ist, die für ein technisches Gerät, dem [[CD-Spieler]], bestimmt ist. Hardware gibt den physischen Rahmen vor, innerhalb dessen Grenzen eine Software funktioniert. In diesen Grenzen kann die Software bestimmen wie sich die Hardware verhält, ohne dass die Hardware dafür die angepasst werden muss. In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1958 von [[John W. Tukey]] benutzt. In manchen Fällen (z. B. [[Programmierbare logische Schaltung]]) ist eine eindeutige Zuordnung Software/Hardware schwierig.
Die technische Definition umfasst alle ''nichtphysischen'' Funktionsbestandteile eines softwaregesteuerten [[Gerät]]es, also der [[Hardware]], in Form von [[digitale Daten|digitalen Daten]]. Dieses wären beispielsweise die [[Firmware]], das [[Betriebssystem]], die [[Anwendungsprogramm]]e bis hin zu allen [[Datei]]en. Nach dieser Definition gehören zur Software auch z. B. Musikdaten auf einer [[Compact Disc|CD]], wobei die CD selbst der [[Datenträger]] ist, die für ein technisches Gerät, dem [[CD-Spieler]], bestimmt ist. Hardware gibt den physischen Rahmen vor, innerhalb dessen Grenzen eine Software funktioniert. In diesen Grenzen kann die Software bestimmen wie sich die Hardware verhält, ohne dass die Hardware dafür angepasst werden muss. In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1958 von [[John W. Tukey]] benutzt. In manchen Fällen (z. B. [[Programmierbare logische Schaltung]]) ist eine eindeutige Zuordnung Software/Hardware schwierig.


Die funktionelle Definition hingegen beschreibt Software als [[Computerprogramm]]e und mit ihnen verbundene [[Ressource (Software)|Ressourcen]] wie Grafik- und Audiodateien (z.&nbsp;B. [[Icon (Computer)|Icons]]), [[Schriftart]]en sowie Daten die mit Hilfe der Hardware bestimmte Aufgaben erfüllen.<ref>Wolfgan Lassmann: ''Wirtschaftsinformatik.'' ISBN 978-3-409-12725-7.</ref> Diese Definition wird auch als ''Software-System'' oder ''Softwareprodukt'' verstanden und umfasst zusätzlich Bestandteile (z.&nbsp;B. die [[Softwaredokumentation]]) die nicht unbedingt digital vorliegen müssen.<ref>Stefan Schneider: ''Empirische Evidenz für die Relevanz des Geschäftsmodells Softwareentwicklung und -absatz.'' ISBN 978-3-8350-0197-8.</ref>
Die funktionelle Definition hingegen beschreibt Software als [[Computerprogramm]]e und mit ihnen verbundene [[Ressource (Software)|Ressourcen]] wie Grafik- und Audiodateien (z.&nbsp;B. [[Icon (Computer)|Icons]]), [[Schriftart]]en sowie Daten die mit Hilfe der Hardware bestimmte Aufgaben erfüllen.<ref>Wolfgan Lassmann: ''Wirtschaftsinformatik.'' ISBN 978-3-409-12725-7.</ref> Diese Definition wird auch als ''Software-System'' oder ''Softwareprodukt'' verstanden und umfasst zusätzlich Bestandteile (z.&nbsp;B. die [[Softwaredokumentation]]) die nicht unbedingt digital vorliegen müssen.<ref>Stefan Schneider: ''Empirische Evidenz für die Relevanz des Geschäftsmodells Softwareentwicklung und -absatz.'' ISBN 978-3-8350-0197-8.</ref>

Version vom 14. Januar 2009, 16:12 Uhr

Der Begriff Software [ˈsɒf(t)wɛː] hat zwei ähnliche, jedoch nicht deckungsgleiche Definitionen.

Die technische Definition umfasst alle nichtphysischen Funktionsbestandteile eines softwaregesteuerten Gerätes, also der Hardware, in Form von digitalen Daten. Dieses wären beispielsweise die Firmware, das Betriebssystem, die Anwendungsprogramme bis hin zu allen Dateien. Nach dieser Definition gehören zur Software auch z. B. Musikdaten auf einer CD, wobei die CD selbst der Datenträger ist, die für ein technisches Gerät, dem CD-Spieler, bestimmt ist. Hardware gibt den physischen Rahmen vor, innerhalb dessen Grenzen eine Software funktioniert. In diesen Grenzen kann die Software bestimmen wie sich die Hardware verhält, ohne dass die Hardware dafür angepasst werden muss. In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1958 von John W. Tukey benutzt. In manchen Fällen (z. B. Programmierbare logische Schaltung) ist eine eindeutige Zuordnung Software/Hardware schwierig.

Die funktionelle Definition hingegen beschreibt Software als Computerprogramme und mit ihnen verbundene Ressourcen wie Grafik- und Audiodateien (z. B. Icons), Schriftarten sowie Daten die mit Hilfe der Hardware bestimmte Aufgaben erfüllen.[1] Diese Definition wird auch als Software-System oder Softwareprodukt verstanden und umfasst zusätzlich Bestandteile (z. B. die Softwaredokumentation) die nicht unbedingt digital vorliegen müssen.[2]

Nach beiden Definitionen wird Software benötigt, um dem softwaregesteuerten Gerät „zu sagen“, was es machen soll.

Arten von Software

Software lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden.

Sie kann nach der Funktion unterteilt werden in:

Nach Art des Auftraggebers:

Software nach der Art der Einbettung:

Einstufung nach Nutzungsrecht (Lizenz):

Nach Quellcode-Veränderbarkeit:

Nach Verfügbarkeit:

Andere:

Erstellung von Software

Die Entwicklung von Software ist ein komplexer Vorgang. Dieser wird durch die Softwaretechnik, einem Teilgebiet der Informatik, systematisiert. Hier wird die Erstellung der Software schrittweise in einem Prozess von der Analyse über die Softwaremodellierung bis hin zum Testen als wiederholbarer Prozess beschrieben.

In aller Regel wird die Software nach der Entwicklung mehrfach angepasst und erweitert. Der Software-Lebenszyklus kann daher viele Jahre lang betragen.

Wesen und Eigenschaften von Software

Software ist vergegenständlichte, im Voraus geleistete geistige Arbeit:

  • Vergegenständlicht heißt: Die Ergebnisse der geistigen menschlichen Tätigkeit liegen in Form eines Gegenstandes vor; hier in Form des auf dem Datenträger (CD-ROM, Magnetband, …) gespeicherten Programms.
  • Im Voraus geleistet meint: Die Programmautoren erarbeiten z. B. ein Lösungsverfahren für die korrekte Trennung aller deutschen Wörter in einem Textverarbeitungsprogramm. Damit ist im Voraus, also bevor diese Tätigkeit überhaupt anfällt, schon für alle Schreiber, die mit diesem Textverarbeitungsprogramm arbeiten, die geistige Arbeit „korrektes Trennen deutscher Wörter“ geleistet. Dabei kann ein Softwareentwickler mitunter auf „im Voraus“ von Dritten entwickelte Algorithmen zurückgreifen.

Weitere Eigenschaften von Software sind:

  • Software wird nur einmalig erzeugt und kann dann mit verhältnismäßig geringen Kosten kopiert und verteilt werden und breite Wirkung entfalten; Kosten entstehen durch den Datenträger, Werbung, Herstellen von Schulungsunterlagen und durch etwaige Lizenzen.
  • Software verschleißt nicht durch Nutzung sie unterliegt jedoch auch mit der Zeit der Softwarealterung.
  • Software ist austauschbar, aktualisierungsfähig, korrigierbar und erweiterbar, insbesondere dann, wenn Richtlinien eingehalten werden und der Quelltext verfügbar ist.
  • Software kann vorkonfiguriert werden, um so eine Neuinstallation zu beschleunigen und um Fehler bei der Konfiguration zu minimieren.
  • Software tendiert dazu, um so mehr Fehler zu enthalten, je neuer und je komplexer sie ist. Außer bei Software von trivialem Funktionsumfang ist daher nicht von Fehlerfreiheit auszugehen. Fehler werden häufig erst nach Veröffentlichung einer neuen oder funktionserweiterten Software bekannt. Diese werden dann oftmals durch Veröffentlichung einer um die bekannt gewordenen Fehler bereinigten Softwareversion oder eines Patches behoben. Softwarefehler bezeichnet man auch als Bugs.
  • Der Beweis der Fehlerfreiheit ist in der Regel nicht zu erbringen. Nur bei formaler Spezifikation der Software ist der mathematische Beweis ihrer Korrektheit theoretisch überhaupt möglich.

Juristische Definition

In der Rechtsprechung wird zwischen Individualsoftware und Standardsoftware unterschieden: Bei dem Erwerb von Individualsoftware wird ein Werkvertrag bzw. Werklieferungsvertrag abgeschlossen, der Erwerb von Standardsoftware gilt als Sachenkauf.

Siehe auch: Seriennummer, Spyware, Langzeitarchivierung, Gebraucht-Software

Lizenzmodelle

Die Verbreitung und Nutzung von Software unterliegt dem Urheberrecht. Es gibt in diesem Zusammenhang mehrere typische Überlassungsmodelle:

  • Verkauf: Der vollständige Verkauf von Software, inklusive der Überlassung von Weiterverbreitungsrechten, kommt praktisch nur zwischen Firmen vor, in der Regel im Rahmen von Auftragsprogrammierung oder beim Verkauf einer Softwareentwicklungsfirma.
  • Nutzungsrecht: Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen. Dieses Modell ist auch bei der Auftragsprogrammierung üblich, bei der eine Firma ein Programm für den Eigengebrauch einer anderen Firma speziell entwickelt. Bei Freeware ist dieses Recht kostenlos, was nicht mit Freie Software verwechselt werden darf.
  • Freie Software/Open Source/GPL: Freie Software darf von jedem genutzt, beliebig verändert und weiterverbreitet werden. Oft unterliegt dieses Recht gewissen Einschränkungen, wie zum Beispiel der Nennung des Autors oder die Verpflichtung, veränderte Versionen unter die gleiche Lizenz zu stellen (GPL).

Software, die nicht zur letzten Gruppe zählt, wird proprietär genannt. Zwischen den oben genannten Hauptformen der Softwareverbreitung gibt es zahlreiche Zwischen- und Mischstufen.

Siehe auch: Lizenzen der freien Software, Lizenzmanagement

Quellen

  1. Wolfgan Lassmann: Wirtschaftsinformatik. ISBN 978-3-409-12725-7.
  2. Stefan Schneider: Empirische Evidenz für die Relevanz des Geschäftsmodells Softwareentwicklung und -absatz. ISBN 978-3-8350-0197-8.

Siehe auch

Literatur

  • John W. Tukey: The Teaching of Concrete Mathematics. In: The American Mathematical Monthly. Vol. 65, no. 1 (Jan. 1958), pp 1-9. (Erstmalige Verwendung des Begriffs Software im heutigen Sinn)
  • F. R. Shapiro: Origin of the term software: Evidence from the JSTOR electronic journal archive. In: IEEE Annals of the History of Computing. 22 (April–June 2000), 69.
  • Sebastian von Engelhardt: Die ökonomischen Eigenschaften von Software. In: Jenaer Schriften zur Wirtschaftswissenschaft. 14/2006, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, ISSN 1611-1311.