Doktor der Naturwissenschaften

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Der akademische Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (tschechisch: doktor přírodních věd, slowakisch: doktor prírodných vied), abgekürzt als RNDr., wird von den Universitäten in Tschechien und der Slowakei in einem Promotionsverfahren nach einem Rigorosum vergeben. Dieses Rigorosum besteht aus der Verteidigung einer Doktorarbeit und dem Ablegen einer Prüfung in zwei weiteren Fächern. Die gelegentlichen deutschen Bezeichnungen "kleines Doktorat" bzw. "Hochschuldoktorat" gelten nicht als offiziell und sind in den beiden Ursprungsländern nicht gebräuchlich.

Zulassungsvoraussetzung zu dem Promotionsverfahren zur Erlangung eines RNDr. ist ein abgeschlossenes Magisterstudium.

Dieser Doktorgrad kann in Deutschland in der Originalform (ohne Herkunftszusatz) geführt werden. Über das Führen dieses Grades in der Bundesrepublik auch als Dr. (im Sinne des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001) sind sich die Landeskultusministerien derzeit nicht einig.