Bauvorhaben

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. August 2023 um 10:44 Uhr durch Wowo2008 (Diskussion | Beiträge) (-Einzelnachweise fehlen.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Bauvorhaben (kurz BVH, BV) ist das Vorhaben, eine bauliche Anlage (Bauwerk) zu errichten oder zu ändern. Bauvorhaben sind im Regelfall genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Hierzu dient der Bauantrag. Zur Überwachung der Bauvorhaben, insbesondere zur Prüfung von Bauanträgen verfügen fast alle Staaten über Bauaufsichtsbehörden.

In Deutschland sind Bauvorhaben in § 29 des Baugesetzbuchs und in den Bauordnungen der Bundesländer legaldefiniert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wird in den §§ 30 ff. des Baugesetzbuchs geregelt. Die gebräuchlichen Abkürzungen für Bauvorhaben sind: BV, BVH und Bauvorh.

Wiktionary: Bauvorhaben – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen