Wissenschaftlicher Hilfsarbeiter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als „Wissenschaftlicher Hilfsarbeiter“ wurden vor dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland Angestellte nach Abschluss des Studiums bezeichnet, die ihre akademische Karriere in Forschungseinrichtungen und Ministerien usw. aufnahmen. Oft handelt es sich um Volljuristen usw., teils bereits promoviert; sie sind nicht mit einer „studentischen Hilfskraft“ heutigen Zuschnitts zu verwechseln.

Siehe beispielsweise:

usw.