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Artikel 8 / 45

»STEHEN SIE AUF, VAN DER LUBBE!«

aus DER SPIEGEL 49/1959

Kommunisten und Nationalsozialisten haben sich seit 1933 gegenseitig der Reichstagsbrandstiftung bezichtigt und Pamphlete in Umlauf gesetzt, aus denen die Schuld der jeweils anderen angeblich einwandfrei hervorging. Eines dieser Pamphlete ist die sogenannte Oberfohren-Denkschrift, die - wie letzte Woche gezeigt wurde - einer kommunistischen Fälscherwerkstatt entstammt In einem Punkt waren sich Nazis wie Kommunisten allerdings einig. Einträchtig behaupteten sie, daß van der Lubbe bei der Brandstiftung Helfershelfer gehabt habe und daß zumindest der Plenarsaal vor Lubbes Einstieg mit irgendwelchen Brandmitteln präpariert worden sei.

6. Fortsetzung

Mit ein paar harmlosen Kohlenanzündern konnte ein einzelner Landstreicher wie der Holländer van der Lubbe unmöglich das Reichstagsgebäude in Brand setzen - er muß also Helfershelfer gehabt haben! Dieses Argument bildet die Grundlage aller Theorien über die Entstehung des Reichstagsbrands, gleich, ob dem NS-Regime oder den Kommunisten die Schuld zugeschoben wird. Auch das Reichsgericht in Leipzig hatte sich ja diese These zu eigen gemacht und in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich festgestellt, es bestehe kein Zweifel, daß van der Lubbe bei seiner Tat durch Komplicen unterstützt worden sei.

Wie kamen die Leipziger Richter zu dieser Auffassung, wo sie doch

- den vier Mitangeklagten van der Lubbes

keine Schuld nachweisen konnten,

- alle Zeugenaussagen, in denen von Mittätern die Rede war, als unglaubwürdig bezeichnen mußten,

- auch für die Hintermänner-Spekulation des Kriminalkommissars Dr. Zirpins keine Beweise auftreiben konnten?

Die Antwort lautet: Für das Fehlurteil des Leipziger Reichsgerichts sind die Brandsachverständigen verantwortlich, die sich in ihren Gutachten nicht auf Tatsachen, sondern auf Vermutungen und Kombinationen stützten.

Das Dilemma des Sachverständigen vor Gericht hat der Arzt Dr. Joseph Scholmer in seinem Buch »Die Toten kehren zurück"* so formuliert: »Entweder sagt er: ich weiß nichts, oder aber erzählt Dinge, von denen niemand merkt, daß sie nicht stimmen.

Wenn er ehrlich ist, verliert er sein Ansehen als Sachverständiger, Wenn er schwindelt, bewahrt er sein Gesicht.«

In der Tat werden die gerichtlichen Sachverständigen immer mehr zu einer unkontrollierbaren Autorität und entscheiden in vielen Fällen allein den Rechtsstreit. Der Ordinarius für Strafrecht an der Universität Göttingen, Professor Dr. Bockelmann, warnte daher 1957 in einem Vortrag vor der »drohenden Unterwanderung der Gerichte durch die Sachverständigen«. Er sagte:

»Der Siegeszug des Spezialistentums hat vor den Toren der Gerichte nicht haltgemacht. Die logische Forderung wäre, den Richter zum Superspezialisten zu machen, um ihm eine eigene Beurteilungs- und damit Urteilsfähigkeit zu verschaffen. Hier besteht schon lange ein echtes und mitunter tragisches Problem: Die Spezialkenntnisse der Sachverständigen lassen sich durch guten Willen, Lebenserfahrung und selbst Weisheit des Richters nicht ersetzen. Der Sachverständige entscheidet den Rechtsstreit. Von seiner Qualität hängt die Gerechtigkeit des Spruches ab.«

So ist es heute in vielen Prozessen. Und so war es auch im Reichstagsbrandprozeß. Bemerkte der Schweizer Journalist Ferdinand Kugler am 23. Oktober 1933 in seinem Prozeßbericht: »Nach einem bösen Wort wird Deutschland von den Sachverständigen zugrunde gerichtet.«

Im Reichstagsbrandprozeß jedenfalls haben die Brandsachverständigen alles getan, um dieses »böse Wort« zu rechtfertigen.

Als Sachverständige fungierten in Leipzig

- Geheimrat Professor Emil Josse von der Technischen Hochschule Berlin, als Experte auf dem Gebiet der Wärmetechnik;

- Branddirektor Dr.-Ing. Wagner, Chef

der Berliner Feuerwehr, als Praktiker in der Brandbekämpfung;

- Gerichtschemiker Dr. Wilhelm- Schatz aus Halle.

Außerdem wurde ein Gutachten des Toxikologen und Gerichtschemikers Professor Dr. Brüning, Berlin, verlesen, das bereits im März 1933 im Auftrag des Untersuchungsrichters Vogt angefertigt worden war.

Aus den Prozeßprotokollen ergibt sich, daß jeder dieser Gutachter jeweils zu einem von dem der anderen Sachverständigen abweichenden Ergebnis gelangte. Die Richter konnten sich also entweder an den Knöpfen abzählen, welcher Hypothese über den vermuteten Ablauf des Brandgeschehens sie den Vorzug geben wollten, oder sie mußten - was weise gewesen wäre -

alle vier Versionen für fragwürdig erklären. Immerhin erlaubt die Tatsache, daß die Gutachten so stark voneinander abweichen, den Schluß, daß die Sachverständigen nicht unter dem Druck politischer Direktiven standen.

Als erster Sachverständiger erklärte der Geheimrat Professor Emil Josse, die rapide Brandentwicklung im Plenarsaal habe die Vermutung- aufkommen lassen, daß sie durch die Lüftungseinrichtungen des Plenarsaals begünstigt gewesen sei. Da aber die Lüftungsanlagen - wie festgestellt worden sei - am Brandabend nicht in Betrieb waren, bleibe als wahrscheinlichste Erklärung für die rasche Entwicklung des Brandes nur übrig, daß im Plenarsaal auch andere Brandmittel als die Kohlenanzünder van der Lubbes verwendet worden seien.

Van der Lubbes Verteidiger Dr. Seuffert hat diese Wahrscheinlichkeitsrechnung in seinem Plädoyer mit einleuchtenden Argumenten kritisiert. Er wies darauf hin, daß zwei Zeugen, die viele Jahre im Reichstag tätig gewesen sind, nachdrücklich erklärt hätten, im Plenarsaal, nahe der Tür des Präsidiums, habe es immer gezogen.

Dr. Seuffert: »Das sagt Herr Scholz, der Beleuchter, der das doch wissen muß, denn er kommt abends immer hin... Und das sagt derjenige, auf dessen sachverständiges Urteil ich das allermeiste geben möchte, das sagt Herr Oberingenieur Risse, nämlich: Auftrieb ist immer in dem Saal!«

Dr. Seuffert erinnerte die Richter sodann an die Beobachtung des Hausinspektors Seranowitz, der im Stenographenraum zum Unterschied von den sonstigen, ruhig brennenden Brandstellen eine »fauchende Flamme« wahrgenommen hatte.

Professor Josse ließ sich freilich nicht beirren: Zusammenfassend habe er hervorgehoben, so heißt es in den Protokollen,

»daß die zur aufgetretenen Verpuffung und ruckartigen Aufflammung des Plenarsaals erforderlich gewesenen verhältnismäßig großen Mengen von brennbaren Gasen nur aus Brennstoffen stammen konnten, die in den Plenarsaal eingebracht worden sind und die in sehr kurzer Zeit diese Gasmenge liefern konnten... Aus der kolossalen Rußentwicklung zog Professor Josse den Schluß, daß es sich um Petroleum oder Benzol gehandelt haben müsse.«

Der französische Chemieprofessor Urbain von der Pariser Sorbonne hat zu dieser Behauptung Josses schon während des Prozesses in einer Flugschrift - »Anklage gegen die Ankläger« - Stellung genommen und auf die allgemein bekannte Tatsache hingewiesen, »daß solche Flüssigkeiten einen charakteristischen Geruch verbreiten, der durch die Hitze noch verstärkt wird«.

Ein solcher Geruch sei aber von niemandem wahrgenommen worden. Zu der von Josse zitierten »kolossalen Rußentwicklung« stellte der französische - Gelehrte sarkastisch fest: »Ruß findet man in allen Kaminen, ohne daß man dort Leuchtpetroleum oder Autobenzin verbrennen lassen muß.«

Über den »wahrscheinlichen Hergang des Brandes im Plenarsaal« sagte Professor Josse dann - laut Protokoll - aus, »daß die Brennstoffe im ganzen Saal verteilt worden sind. Er lenkte besonders die Aufmerksamkeit auf den Stenographenraum, von dem aus die Vorbereitung des Brandes höchstwahrscheinlich erfolgt sei, denn zum Stenographenraum sei jederzeit ein unauffälliger Zugang möglich gewesen, und dort habe auch die Möglichkeit bestanden, selbst längere Zeit vor dem Brande Brennstoffe zu lagern.«

Gegen diese verlockende - doch wohl eher kriminalistische als wissenschaftliche

- Deutung sprach indes die Tatsache, daß

der Stenographenraum am Nachmittag des Brandtages von Scheuerfrauen gesäubert worden war. Sie hatten von irgendwelchen Brennstoffen nichts bemerkt.

»Die Entzündung der an verschiedenen Stellen verteilten Brennstoffe«, so kombinierte der Sachverständige weiter,

»braucht nur an einer einzigen Stelle zu

erfolgen, wenn man Zündschnüre, Zündstreifen oder auch eine entzündliche Hilfsflüssigkeit verwandte.«

Ohne den geringsten handfesten Beweis für seine Theorie vorzubringen, deduzierte, Professor Josse dann kühn: »Infolge des Luftmangels sind nicht alle Teile des flüssigen Brennstoffes verbrannt, sondern ein Teil ist verdampft. Wir haben deswegen eine Mischung in dem Saal von Luft, Kohlenoxyd, schwerem Kohlenwasserstoff und Dampf des flüssigen Brennstoffes. Das plötzliche Aufgehen des Plenarsaales in ein Flammenmeer ist ein Beweis dafür, daß im Saal, in den unteren Schichten noch Luft gewesen war; und daß in den oberen Schichten ein brennbares aber explosives Gasgemisch vorhanden war.« Für die Vorbereitung des Brandes im Plenarsaal habe man 25 Minuten benötigt.

Der Zeitraum von 25 Minuten war für diw Anklage wichtig, denn der Angeklagte Torgler war ja am Brandabend angeblich kurze Zeit nicht in seinem Fraktionszimmer gewesen. So schrieb der holländische »Telegraaf »' am 24. Oktober 1933: »Es sind

25 Minuten notwendig, um den Saal zu präparieren. Sie können Torglers betriebsamste Minuten gewesen sein.

Nun ist es zweifellos richtig, daß die unterschiedliche Brandentwicklung im Plenarsaal und in den anderen Räumen jedermann auffallen mußte. Dimitroff folgerte daraus sogar, daß van der Lubbe die »harmlosen« Brände, andere Verbrecher hingegen, wobei er natürlich an die Nazis dachte, den erfolgreichen, großen Brand im Plenarsaal gelegt hätten.

Weder Dimitroff noch die Sachverständigen des Leipziger Reichsgerichts haben bedacht, daß schon viele angeblich brandsichere Gebäude binnen weniger Minuten in Flammen aufgegangen sind, ohne daß dabei chemische Brandmittel im Spiel waren. In seinem Buch »Die Welt in Flammen« hat Gustav Effenberger rund 1200 Theaterbrände untersucht*. Bei mehr als der Hälfte dieser Brände wurden die Gebäude völlig vernichtet.

Als Brandursache wird bei 37 Prozent »Umgang mit offenem Licht« angeggeben; bei 21 Prozent »Beleuchtungsschäden«; 16 Prozent der Brände waren auf »Heizungsschäden« zurückzuführen. Die restlichen 26 Prozent verteilen sich auf den »Gebrauch von Feuerwerk und Schußwaffen«, auf »Kriegseinwirkungen und Aufstände«, und nur drei Prozent entfallen auf Brandstiftungen.

In keinem Fall waren leicht brennbare Flüssigkeiten oder ähnliche Brandmittel erforderlich gewesen. Nachdem in der Mehrzahl der Fälle das »offene Licht« einen Nährboden gefunden hatte, vollzog sich das Vernichtungswerk von selbst.

So war es auch am 16. Oktober 1834 im englischen Parlament, wo Archivangestellte beim Verbrennen alter Akten einen Brand verursacht hatten, der in wenigen Minuten den holzgetäfelten Sitzungssaal vernichtete. Gewöhnliches Papier hatte ausgereicht, um »schwer entflammbare Möbelstücke« - so die Anklageschrift des Reichstagsbrandprozesses - in Brand zu setzen.

Berichtet Gustav Effenberger über den Londoner Brand: »Angestellte des Archivs waren damit beschäftigt gewesen, unbrauchbare Aktenstücke in einem Zimmer zu verbrennen, als plötzlich durch ihre Unvorsichtigkeit der Sitzungssaal in Flammen stand. Ehe noch Hilfe kam, war der herrliche Saal, wo die Lords ihre Sitzungen abhielten, mit seinem ganzen prächtigen Inventar vernichtet. Auch die Sitzungssäle des Unterhauses wurden von den Flammen ergriffen, und erst am Westminsterhall machten dieselben halt.«

Daß große Brände sich vielfach mit rasender Geschwindigkeit durch bloße Wärmestrahlung verbreiten, hat der derzeitige Oberbranddirektor von Westberlin, Dr. Friedrich Kaufhold, in seinem Buch »Verbrennen und Löschen"** festgestellt.

»Wärmestrahlung«, so schreibt er, »geht durch den freien Raum und wird durch Wind weder abgelenkt noch vermindert.

Sie durchdringt auch den luftleeren Raum.

Zündende Wärmestrahlung kann erhebliche Abstände überbrücken. Bei Großbränden sind Zündungen durch strahlende

Wärme ... auf Entfernungen bis zu 40 Meter beobachtet worden.«

Eine verblüffende Parallele zum Reichstagsbrand bildet der Großbrand vom 13. April 1956, der durch einen weggeworfenen Zigarettenstummel ausgelöst wurde und den 1874 entstandenen Prachtbau der Wiener Börse in wenigen Minuten vernichtete. In der Feuerwehrzeitschrift »Brandschutz« vom 15. August 1956 nahm der

Dipl.-Ing. Priessnitz zu der Frage Stellung:

»Wie kam es zu dem Großbrand?« Seine knappe, einleuchtende Antwort:

»Der große Saal mit seinem brennbaren Inhalt (Vertäfelung und Mobiliar) wirkte durch seine Höhe wie, ein Ofen, der von unten angeheizt wird Ein in diesem Raum einmal ausgebrochener Brand mußte sich

- sofern er nicht sofort im Keim erstickt werden konnte - mit solcher Geschwindigkeit nach allen Seiten ausbreiten, daß jeder Löschversuch im Innern des Saales, ganz abgesehen von der nicht zu verantwortenden großen Gefährdung der Löschmannschaften, von Haus aus keine Aussicht auf Erfolg hatte.«

Die Erklärung des Wiener Feuerwehrbeamten ist auch die Erklärung für die unterschiedliche Brandentwicklung im Berliner Reichstagsgebäude. Das von den Zeugen geschilderte plötzliche Aufflammen fand statt, als die in vierzehn Meter Höhe befindliche Glasdecke barst, das Feuer nicht weniger als 75 Meter freien Raum zur Entwicklung nach oben hatte und einen ungeheuren Auftrieb mit entsprechendem Sog entwickeln konnte. So mußte sich denn auch der Brandmeister Klotz an der Tür

festhalten, um nicht in den Wind hineingezogen zu werden.

Wie sich das Auftriebsphänomen im Berliner Plenarsaal auswirkte, hat der Berliner Oberbaurat Dipl.-Ing. Foth 1933 in der Zeitschrift »Feuerschutz« beschrieben. In seinem Bericht heißt es: »Die Verglasung des 75 Meter hohen Kuppelbaues war zum Teil geplatzt, so daß die Flammen durch die Öffnungen der Kuppel hindurchschlugen.«

Diese Kuppel habe anfänglich einen riesigen, mit heißer Luft gefüllten Glasballon gebildet. Als der Ballon platzte, so fährt Foth fort war »die Folge davon ein gewaltiger Luftauftrieb im Saale, der sehr starke Zugerscheinungen fast im ganzen Hause auslöste und bewirkte, daß die Luft durch alle Saalzugänge in den brennenden Raum gesogen wurde«.

Ohne einen entsprechenden Auftrieb mußten die Brandherde im Restaurant und in den Umgängen demgegenüber etwas kümmerlich wirken.

Bei dem großen Brand im Plenarsaal kam es also wie bei jedem Brand weniger auf die Brandmittel als vielmehr auf die Brandchancen an. Auf die schneebedeckte Baracke des Wohlfahrtsamtes in Neukölln zum Beispiel hatte Lubbe nur ein -Paket Kohlenanzünder geworfen und ein Teil des Daches stand trotz des Schnees schon kurze Zeit danach in Flammen.

Auch im Berliner Schloß setzten die angeblich so harmlosen Kohlenanzünder einen massiven Fensterrahmen in Brand, wie der Senatspräsidenit Bünger während der Verhandlung in Leipzig bestätigen mußte: »Auch dieses (halbe) Paket hat intensiv gebrannt. Es hat sich ergeben, daß das Paket zwischen die beiden Doppelfenster gefallen ist, aber es hat den Fensterrahmen in Flammen gesetzt. Hier entstand also ein richtiger, starker Brandherd.«

Die Brandsachverständigen des Leipziger Gerichts haben sich keine Gedanken darüber gemacht, wie es möglich war, daß ein so »schwer entflammbares« Stück Holz wie ein Fensterrahmen in Brand geraten konnte, obgleich irgendwelche geheimnisvollen Brennstoffe hier doch bestimmt keine Rolle spielten; sonst wären sie nämlich auf das Phänomen der Wärmestauung gestoßen, das ihnen die rasante Entwicklung des Brandes im Plenarsaal verständlich gemacht hätte.

Nach Professor Josse, dem Theoretiker, wurde ein Mann der Praxis zu Rate gezogen: Branddirektor Dr.-Ing. Wagner, Leiter der Berliner Feuerwehr und Nachfolger Gempps Im Gegensatz zu Professor Josse, der von »Luftmangel« sprach, hatte er in seinem vor der Gerichtsverhandlung geschriebenen Gutachten die Verhältnisse inn Plenarsaal so gewürdigt: »Hier handelt es sich um einen das normale Maß übersteigenden großen Raum mit entsprechend großem Luft- und Sauerstoffvorrat. Die zahlreichen Türen, bei denen es sich zum Teil um Pendeltüren handelt, ermöglichen ein fortwährendes Nachströmen von frischer Luft. Außerdem wurde ein andauerndes Luftnachsaugen durch die in dem Fußboden allenthalben vorhandenen Eintrittsöffnungen der Lüftungseinrichtung gewährleistet.«

Zur Brandentwicklung selbst führte Wagner in seinem Gutachten aus: »Im Vergleich zu anderen Räumen war also bei den Verhältnissen im Plenarsaal ohne weiteres damit zu rechnen, daß das primäre Stadium verhältnismäßig kurz, nur wenige Minuten, anhalten konnte, und hierauf nach Vernichtung der ausgedehnten Glasflächen an der Decke und in der Kuppel sehr schnell das dritte Stadium der vollkommenen Verbrennung eintreten mußte.«

Hier lag die Wahrheit. Aber die Richter erkannten sie nicht. Immerhin ging eines klar aus dem in der Anklageschrift zitierten Gutachten des Praktikers Wagner hervor: Von dem »Luftmangel« Professor Josses konnte keine Rede sein. Also fielen die Hypothesen von der »Verdampfung« der »nichtverbrannten Brennstoffe« in sich zusammen.

Vor Gericht bekannte Wagner freimütig, er habe keine Vorstellung, wie das Feuer vorbereitet worden sei, und berief sich dabei auf »die Praxis, die immer wieder Überraschungen bietet«. Er beschloß seine Aussage zwar mit der Erklärung, daß nach seiner Auffassung das Feuer nicht *den tatsächlichen Verlauf hätte nehmen können, wenn nicht zuvor die bestehenden Bedingungen verändert worden wären. In welcher Weise das aber geschehen sei, könne er nicht sagen. Es müsse der chemischen Analyse vorbehalten bleiben festzustellen, welche Substanzen verwandt worden seien.

Chemische Analyse. Das war das Stichwort für den Auftritt des Mannes, der den verderblichsten Einfluß auf den Leipziger Prozeß nehmen sollte: des gerichtlich vereidigten Chemikers Dr. Wilhelm Schatz aus Halle an der Saale.

Noch hatte man ja die Frage nicht entschieden, ob der Plenarsaal wirklich präpariert worden war. Stand doch in der Anklageschrift: »Über die Art und Weise, wie der Plenarsaal für die Brandlegung vorbereitet worden ist und welche Zündmittel dabei verwendet worden sind, haben die mit großer Sorgfalt vorgenommenen Aufräumungsarbeiten im Plenarsaal keine Anhaltspunkte erbracht. Insbesondere sind dabei irgendwelche Gegenstände, die nicht zu den früheren Baulichkeiten gehört haben oder sonstige Sachen, die von Erheblichkeit sein hätten können, in dem Brandschutt nicht gefunden worden.

»Ebensowenig haben sich Spuren feststellen lassen, die darauf hindeuten könnten, daß zu der Brandlegung irgendwelche leicht brennbaren Flüssigkeiten, wie z.B. Petroleum, Benzin, Benzol oder Äther verwendet worden sind. Solche Spuren konnten weder in dem Plenarsaal noch bei den anderen Brandstellen gefunden werden. Nach alledem ist man also, da der Brand den Plenarsaal vollständig zerstört hat, hinsichtlich der Art der dabei benutzten Stoffe im wesentlichen auf Vermutungen angewiesen.«

Mit Dr. Schatz trat ein Mann ins Scheinwerferlicht, der entschlossen war, Star dieses Prozesses zu werden. Dr. Schatz war ein überaus geschäftiger und vielseitiger Mann. Gerichtlich vereidigter Chemiker, approbierter Apotheker, staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, Botaniker, Toxikologe. Sachverständiger für naturwissenschaftliche Kriminalistik, für Fingerabdrücke und Schreibmaschinenschriften. Natürlich war er auch Schriftsachverständiger und Graphologe. Kurzum: ein Universalgenie.

Im Ersten Weltkrieg war Schatz Offizier gewesen und hatte dann als eifriges Mitglied des »Stahlhelm« Dienst getan. Vor 1933 war er vorübergehend Mitglied einer Freimaurerloge, was ihm im Dritten Reich erheblich zu schaffen machte.

Schon vor dem Reichstagsbrand war Dr. Schatz wiederholt als Sachverständiger vor dem Reichsgericht und dem Staatsgerichtshof aufgetreten. Er hatte die Bekanntschaft des Untersuchungsrichters Vogt gemacht, und daraus war im Laufe der Zeit eine Art Freundschaft geworden.

Bei seinen Fachkollegen war Dr. Schatz nicht beliebt. Seine Gutachten waren bei ihnen nicht sonderlich angesehen.

Er galt als überspannt und verstiegen. Der Toxikologe Professor Brüning, der heute in Münster

lebt, kennzeichnet ihn rückschauend als »gemeingefährlichen Phantasten«.

Natürlich mußte es in Fachkreisen Verwunderung erregen, daß ein so umstrittener Mann als Gutachter für den Reichstagsbrandprozeß berufen wurde. Aber daran war wohl weniger ein geheimer Wink Hermann Görings schuld als vielmehr die guten Beziehungen des Dr. Schatz zu dem Untersuchungsrichter-Vogt.

Als Dr. Schatz den Auftrag erhielt, sein Gutachten als chemischer Sachverständiger beizusteuern, weihte ihn Vogt in seine eigene Auffassung vom Verfahren ein. So kannte Schatz die Intentionen Vogts und paßte seine Stellungnahme den Thesen des Untersuchungsrichters denn auch nahtlos an.

Sein großer Coup bestand in dem Kunstgriff, den Angeklagten Torgler zum Brandstifter zu stempeln: Dr. Schatz erfand die »selbstentzündliche Flüssigkeit«, die Torgler ganz bequem bereits in der

Zeit zwischen 19 und 20 Uhr im Plenarsaal verteilt haben konnte.

Gutachtete Dr. Schatz: »Ich bin der festen Überzeugung, daß im Plenarsaal mit einer selbstentzündlichen Flüssigkeit gezündet worden ist, deren Namen ich nicht bekanntgeben will. Es wäre außerordentlich gefährlich, in der Öffentlichkeit darüber zu sprechen, weil dann eine starke Erhöhung der Brandstiftungen zu befürchten wäre.«

Die »Neue Zürcher Zeitung« vom 24. Oktober 1933 berichtete über den Auftritt des Dr. Schatz: »Von besonderem Interesse sind die Erläuterungen des Chemikers Er. Schatz (Halle), der seine feste Überzeugung ausspricht, wonach die Gruppe der Brandstifter (denn es müssen mehrere Personen gewesen sein) ein besonderes chemisches Produkt verwendet haben, und zwar eines von so verheerender Wirkung, daß der Sachverständige im Interesse der öffentlichen Sicherheit dem Gericht nur entweder in einer Geheimsitzung oder schriftlich (den Namen des Produktes) mitteilen will . . .

»Auf Anfrage von Dr. Sack verrät der Experte eine Eigenschaft des ungenannt bleibenden chemischen Produktes: Es weist einen starken Geruch auf, der demjenigen des Chloroforms ähnelt und stundenlang in den Kleidern einer Person, die damit hantiert hat, haften bleibt.«

Nach dieser Auskunft des chemischen Sachverständigen könnte Torgler also nicht damit hantiert haben; denn als er den Reichstag etwa um 20 Uhr 30 verließ, hatte niemand einen Chloroformgeruch bemerkt.

Schatz kämpfte zunächst erbittert um Zeugen, die den Geruch seines geheimnisvollen Selbstentzündungsmittels wahrgenommen haben sollten. Am 13. Oktober 1933 zum Beispiel, dem 15. Verhandlungstag, fragte er den Polizeileutnant Lateit:

»Dann haben Sie bekundet, Herr Zeuge, Sie hätten keinen Rauch gesehen, aber Sie hätten gerochen, daß es geraucht haben müsse. Ist Ihnen dabei ein eigenartiger Geruch oder Geschmack im Munde oder in der Rachenhöhle aufgefallen?«

LATEIT: Nein!

SCHATZ (enttäuscht): Gar nicht?

LATEIT: Nein, ich habe nur den Brandgeruch im allgemeinen gespürt.

SCHATZ (läßt nicht locker): Kennen Sie den Geruch einer schwelenden Lampe, etwa einer Petroleumlampe, wie es sie früher gab? War der Geruch so?

LATEIT: Nein.

SCHATZ: Sie haben nachher ausgesagt, Sie hätten ein Stechen im Auge wahrgenommen.

LATEIT: Das war unten beim Eindringen in das Portal II am Südwestflügel. Dort war - auch eine außerordentlich starke Rauchentwicklung. Ich betonte schon seinerzeit, daß meine Beamten nicht mehr sehen konnten. Die Augen brannten und tränten stark, so daß wir die Taschentücher herausnehmen mußten, um überhaupt vordringen zu können.

Die Erklärung dafür war einfach: Den beißenden Qualm entwickelten die brennenden Vorhänge. Aber Schatz macht noch einen letzten Versuch, sich seinen Chloroformgeruch bestätigen zu lassen: »Kennen Sie den Geruch, den die alten Zündhölzer, die man früher hatte, mit einem Phosphorkopf und Schwefel, beim Anzünden entwickelten? Man verspürte da ein eigenartiges Prickeln in der Nase, und der Geschmack war so ungefähr, wie wenn man Eier mit einem echten silbernen Löffel ißt. Haben Sie eine solche Empfindung gehabt?«

LATEIT: Nein.

Nach Lateit wird der Polizeiwachtmeister Losigkeit vernommen:

SCHATZ: Haben Sie irgendwelchen auffälligen Geruch wahrgenommen oder ein Beißen in den Augen?

LOSIGKEIT: Nein! Nur vorher, durch den Rauch in der Halle.

Es war nichts zu machen; es hatte nicht stechend, nicht nach Benzin, nicht nach Petroleum, auch nicht nach Chloroform gerochen, nur nach Rauch, nach ganz gewöhnlichem, beißendem Rauch.

Schatz faßte noch einmal Hoffnung, als der Hausinspektor Scranowitz vernommen wurde: »Können Sie wissen, ob dießrandreste beim Austreten am Schuh hafteten oder nicht?«

Doch auch Scranowitz zerstörte die geringe Hoffnung, daß sich auf diese Weise eine fatale Phosphormasse offenbart hätte:

»Nein, am Schuh haften blieb nichts.«

Es fand sich kein Augen- und kein Geruchszeuge für die Theorie des Dr. Schatz. Im Gegenteil, das Gutachten des Toxikologen Professor Dr. Brüning - das bereits im März 1933 angefertigt worden war und vor Gericht verlesen wurde - besagte, daß eine Untersuchung der Brandstellen keine

Hinweise auf irgendwelche geheimnisvollen Brandmittel gegeben hatte.

Professor August Brüning war 1933 Direktor der Preußischen Landesanstalt für Lebensmittel, Arzneimittel und gerichtliche Medizin. In seinem Gutachten, das sich wohltuend von den Phantasieprodukten seiner Sachverständigen-Kollegen abhebt, heißt es zur Brandmittel-Frage:

»Nach den Untersuchungsbefunden haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an den Brandherden im Reichstagsgebäude, von denen Beweisstücke sichergestellt worden waren, ein flüssiges Brennmittel, wie Petroleum oder Benzin, verschüttet worden ist. Die bei der Untersuchung des von dem Brandherde auf dem Teppich stammenden Beweismaterials aufgetretenen geringfügigen Ölmengen mit einem Schmieröl ähnlichen Geruch sind als Verunreinigung des Teppichs bzw. als Bestandteil der Wollfaser anzusprechen, wie durch besondere Versuche gezeigt worden ist. Sie stehen somit zu einem Brennmittel nicht in Beziehung.

»Als Brennmittel konnte bei den beiden Brandherden auf den Tischen im Restaurant eindeutig Naphtalin nachgewiesen werden... Die Verwendung von Naphtalin als -

Brennmittel ist sehr gebräuchlich, besonders in der Form von 'Anzündern', wie sie in Haushaltungen häufig benutzt werden. Die Anzünder bestehen aus Mischungen von Holz mit kleinen Holzspänen sowie Rohnaphtalin, die in eine feste Form gebracht werden und infolge ihrer verhältnismäßig langen Brenndauer auch schwer brennbare Gegenstände mit der Zeit in Brand setzen können.

»Das aus dem Wäscheschrank im Raum H 20 a stammende Tischtuch muß ebenfalls mit derartigen Anzündern in Berührung gekommen sein. Aus diesem Befund und aus dem Auffinden von Teilen verbrannter Wäschestücke von der Art des Tischtuches im Raum E 24 und in der Garderobe ist zu folgern, daß die Brandstiftung höchstwahrscheinlich u.a. mit durch Anzünder in Brand gesetzten Wäschestücken erfolgt ist. Ein anderes Brennmittel wie Petroleum, Benzin und Brennspiritus wäre durch die schnelle Löschung des Feuers in den dicken Teppichen wahrscheinlich soweit erhalten geblieben, daß es bereits bei der ersten Sinnenprüfung der Brandherde

in der Nacht durch den Geruch wahrgenommen worden wäre. Die kleinen Brandherde können durch abfallende brennende Wäscheteile verursacht sein.

»Das an 3 verschiedenen Stellen gefundene Paraffin dürfte von den geschmolzenen Füllmassen der Fackeln abgetropft sein, die von den Feuerwehrleuten am Tatort benutzt wurden.«

Dr. Schatz, dem das Gutachten Professor Brünings zweifellos bekannt war, ließ sich aber nicht beirren. Am Nachmittag des 13. Oktober erklärte er nach allen fehlgeschlagenen »Geruchserkundungen« und nach Experimenten mit der geheimnisvollen Flüssigkeit laut Gerichtsprotokoll, »... er habe nach dem Brandexperiment die selbstentzündliche Flüssigkeit und Petroleum auf seine Hände gerieben. Er habe gleich darauf zwei Schupobeamte gefragt, ob sie an ihm einen bestimmten Geruch wahrnahmen. Beide Beamten hätten das verneint. Zwei Reichstagsbeamte, die er aber nicht vorher aufmerksam gemacht habe, hätten an ihm keinen Geruch wahrgenommen, obwohl er seine Hände nahe an das Gesicht der Beamten herangebracht habe.«

Der »starke Geruch«, der stundenlang anhaftet, war also plötzlich verschwunden. Auf einmal roch das Mittel weder nach Chloroform noch nach Schwefelhölzern. Im Gegenteil: Es war jetzt sogar ein Geruchsverzehrer, denn selbst das Petroleum hatte seinen scharfen Geruch eingebüßt. Also konnte Torgler doch mit dieser fatalen Flüssigkeit manipuliert haben. Die Anklage gegen ihn war - dank der Biegsamkeit des Dr. Schatz - zunächst gerettet.

Dr. Schatz scheute sich auch nicht, vor Gericht die Meinung darzulegen, Lubbe sei an der Brandstiftung im Plenarsaal überhaupt nicht beteiligt gewesen. Das ging ihn zwar eigentlich nichts an; aber es war die These des Untersuchungsrichters Vogt, und Schatz stand seinem Gönner bei. Er habe, so erklärte Dr. Schatz auf eine Frage Torglers, aus dem Verhalten van der Lubbes den Schluß gezogen, daß dieser mit der eigentlichen Brandstiftung gar nichts zu tun hatte, sondern schon bei seinem Einstieg durchs Fenster wußte, daß im Reichstagsgebäude etwas im Gange war. Sein auffälliges Verhalten konnte nur dazu dienen, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.

Diese Worte sprach Dr. Schatz, der Sachverständige für Chemikalien, und keiner der Richter hatte irgendwelche Einwendungen zu machen. Die Polizeibeamten, die den Nachweis für van der Lubbes Anwesenheit im Plenarsaal minuziös geführt hatten, wurden damit als Trottel oder Lügner hingestellt. Das Gericht glaubte Dr. Schatz, obwohl auch der Tapezierer Borchart die Frage bejaht hatte, ob ein Stück Vorhang, das bei dem brennenden Mantel van der Lubbes in der Wandelhalle gefunden wurde, von dem Vorhang im Plenarsaal hinter dem Stenographentisch stamme.

Borchart hatte nachgewiesen, daß es sich um dasselbe rote Tuch gehandelt habe, »das leicht brannte, zumal es schon alt und etwas mürbe war. Auf jeder Seite des Stenographentisches waren zwei Vorhänge, je zwei Meter lang und ein Meter breit«. Borchart hatte damit van der Lubbes Angaben bestätigt, der ausgesagt hatte er habe einen dieser Vorhänge abgerissen und in Brand gesetzt, sei damit in den Saal gelaufen und habe dort weitere Brände gelegt.

Aber das Gericht glaubte nicht ihm und nicht den Kriminalisten. Es glaubte dem Dr. Schatz.

In einer Verhandlungspause führte Dr. Schatz am 23. Oktober 1933 unter Ausschluß der Öffentlichkeit Experimente mit seiner Geheimflüssigkeit vor. Und richtig, die Flüssigkeit entzündete sich von selbst; zwar nicht nach ein bis zwei Stunden, wie Dr. Schatz zuvor im Hinblick auf Torglers Abwesenheit zwischen 19 und 20 Uhr erklärt hatte. Sie entzündete sich auch nicht nach einer halben Stunde, sondern bereits nach acht Minuten. Doch angesichts der Tatsache, daß sie sich überhaupt entzündete, fanden sich die beeindruckten Zuschauer wortlos mit dem bemerkenswerten Widerspruch ab.

Nur der Chemieprofessor Georges Urbain von der Pariser Sorbonne schwieg nicht.

»Was soll man von einem chemischen Sachverständigen denken«, so schrieb er,

»der als möglich zugibt, daß den Angeklagten - die weder Chemiker noch irgendwie Experimentatoren sind - im Sitzungssaale des Reichstags, wo die Zeit sie doch drängte, wo sie wahrscheinlich durch die Furcht, überrascht zu werden, beunruhigt waren, ein Experiment (die Entzündung von Phosphor in einer gegebenen Zeit) gelungen sein soll, während ihm selbst, der Chemiker und noch obendrein Sachverständiger ist, dasselbe Experiment unter unvergleichlich günstigeren Verhältnissen als die es waren, mit denen die Angeklagten zu tun gehabt hätten, nicht gelungen ist.

»Es ist daher völlig unwahrscheinlich, daß die Angeklagten ihre Zuflucht zu Phosphor genommen haben, der - wenn

man sich auf den mißglückten Versuch des Sachverständigen Schatz verlassen darf -

eine Geschicklichkeit im Experimentieren und ein Wissen erfordert, das die Angeklagten unmöglich haben konnten.«

Aber auch Professor Urbain konnte nichts mehr ändern. Das Reichsgericht war von Schatz beeindruckt. Mit seinen Taschenspielertricks hatte er die in Fragen der Chemie laienhaften Richter so erfolgreich düpiert, daß sie von nun an die Möglichkeit, van der Lubbe könne allein gehandelt haben, völlig ausschlossen.

Schon im Rahmen der Voruntersuchung hatte der Untersuchungsrichter Vogt durch Dr. Schatz Brandversuche ausführen lassen, mit denen vor allem die Frage der Brennbarkeit der Plüschvorhänge im Plenarsaal geklärt werden sollte, die nach den Augenzeugenberichten so überraschend schnell aufgeflammt und verbrannt waren. Nun hatte Dr. Schatz anfänglich die Meinung vertreten, daß im Plenarsaal das Feuer »unter Verwendung einer leicht brennbaren, stark rußenden Flüssigkeit angelegt worden sei«. Nach seiner Ansicht mußten »auch die Vorhänge hinter dem

Präsidententisch mit einer Flüssigkeit benetzt worden sein«.

Es galt also zu prüfen, warum die Vorhänge so schnell mit lodernder Flamme brannten. In den Bodenräumen des Reichstags lagen in fester Verpackung noch Reste des Stoffes, aus dem die Vorhänge im Plenarsaal etliche Jahrzehnte zuvor gefertigt worden waren. Diese Stoffe aus der Mottenkiste benutzte Schatz für seine Experimente. Er stellte triumphierend fest, daß die Stoffproben allen Versuchen trotzten, sie mit Kohlenanzündern oder brennenden Lumpen in Flammen zu setzen. Seltsamerweise fragte sich der Sachverständige Dr. Schatz nicht, ob die Ursache nicht darin liegen könnte, daß seine Vorhangstoffe imprägniert und dementsprechend feuerabweisend waren, während die Imprägnierung der Plenarsaal-Portieren längst dahin war.

Dr. Schatz hatte offenbar nie etwas von dem § 43 der Theaterverordnung gehört, die seit 1909 bestand. Danach waren Räumlichkeiten und Dekorationen in Theatergebäuden, insbesondere aber die Vorhänge, wegen der erhöhten Brandgefahr stets staubfrei zu halten und jährlich mindestens einmal zu reinigen.

Er wußte auch nichts von der Verordnung des Berliner Polizeipräsidenten aus

dem Jahre 1928, die vorsah, daß Stoffe, deren Imprägnierung länger als ein Jahr zurücklag, durch eine Brandprobe überprüft oder aber nachimprägniert werden mußten. Ursache für diese strengen Vorschriften war die Erfahrung, daß Gewebe

- zumal solche mit rauher Oberfläche wie

Samt, Velours und Plüsch - im Laufe der Zeit durch die natürliche Staubansammlung, die Luftbewegung, den ständigen Wechsel von Hitze und Kälte, Trockenheit und Feuchtigkeit, aber auch durch den natürlichen Alterungsprozeß bereits nach einem Jahr ihren Imprägnierungsschutz einbüßen.

Die Portieren im Reichstag hatten dort aber nach Auskunft des Direktors Geheimrat Galle seit einigen Jahrzehnten gehangen, ohne je nachimprägniert worden zu sein.

Daß die Imprägnierung tatsächlich nicht länger als ein Jahr vorhält, geht aus Experimenten des Brandspezialisten Baurat Dr. Kalass hervor, die er 1933 nach einem Kinobrand in Berlin durchführte und in der Feuerwehrzeitschrift »Feuerschutz« schilderte. Bei diesem Brand waren

die Stoffbespannungen des Zuschauerraums mit unwahrscheinlicher Geschwindigkeit verbrannt. Dr. Kalass stellte fest: »Während der Aufräumungsarbeiten wurden mehrere Stoffproben entnommen und entzündet. Sie brannten alle schnell mit offener Flamme ab. Die Schwerentflammbarkeit von imprägnierten Stoffen hält offenbar nur ein Jahr nach ihrer Behandlung an.«

Die Leipziger Richter aber waren von dem Brandversuch des Dr. Schatz beeindruckt. Auch Untersuchungsrichter Vogt glaubte fest daran, daß irgend jemand die Vorhänge vorher so präpariert haben mußte, daß sie - obwohl normalerweise feuerabweisend - eben doch brannten.

Wie voreingenommen Vogt war, zeigt seine folgende Aussage in Leipzig, in der er über eine Vernehmung van der Lubbes berichtete: »'Van der Lubbe' - so habe ich gesagt -, aus all den Umständen geht doch hervor, daß Sie bezüglich der Beteiligung von andern Personen am Reichstagsbrand die Unwahrheit sagen!'

»Da hat van der Lubbe zunächst geantwortet: 'Ja, die Sachverständigen können alles sagen. Ich bin der Meinung: Es brennt doch.«

»Ich erwiderte ihm: 'Sie können sich selbst überzeugen, daß der Vorhang nicht ohne weiteres anbrennt.«

»Da stutzte van der Lubbe dann und sagte: 'Ja, dann bin ich vielleicht doch nicht dagewesen."'

Natürlich hatte der imprägnierte, unbenutzte Stoff beim besten Willen nicht gebrannt! Natürlich mußte van der Lubbe unsicher werden und »stutzen«, denn er hatte ja erlebt, wie schnell die Portieren aufflammten. Vogt fuhr in seiner Aussage fort: »Ich wies ihn weiter darauf hin, daß der Vorhang aber gebrannt habe, und zwar zu einer Zeit, als an dieser Stelle des Umgangs überhaupt noch kein sonstiger Brand war. Der Vorhang könne also nicht irgendwie durch den an der Ostseite angelegten Brand entzündet worden sein. Darauf erwiderte van der Lubbe: 'Dann habe ich vielleicht doch den Versuch gemacht, ihn anzuzünden!'«

Im Gerichtssaal wurde die Frage noch einmal zwischen van der Lubbe und dem Vorsitzenden Bünger diskutiert, nachdem der Holländer behauptet hatte, im Plenarsaal zuerst die Vorhänge angesteckt zu haben:

VORSITZENDER: Das stimmt alles nicht, denn die Sachverständigen sagen, die Gardine brennt gar nicht oder doch sehr schwer.

LUBBE: Sie hat aber doch gebrannt!

VORSITZENDER: Wir glauben Ihnen das nicht, weil das Feuer... ganz anders aussah, als daß Sie es nach der Art Ihrer Schilderung angesteckt haben könnten.

Das Gericht glaubte van der Lubbe nicht, und so heißt es denn später in der Urteilsbegründung: »Der Senat nimmt an, daß diese Vorhänge nicht durch den van der Lubbe in Brand gesetzt sind, denn auch in diesem Punkte setzt eine auf dem Hintergrund der sonst sehr sicher und gleichmäßig gemachten Schilderungen seines Brandweges doppelt auffallende Unsicherheit in den Angaben van der Lubbes ein. Er hat in der Voruntersuchung erklärt, er wisse nicht, ob er diese Vorhänge angezündet habe.«

Diese Feststellung bedeutete für Lubbe den Weg zum Schafott; denn nun galt es als erwiesen, daß der Holländer nicht allein, sondern zusammen mit einer ganzen Gruppe deutscher Hochverräter gehandelt hatte.

* Joseph Scholmer: »Die Toten kehren zurück«;

Kiepenheuer & Witsch, Köln-Berlin; 1954.

* G. Effenberger: »Die Welt in Flammen Eine Geschichte der großen und interessanten Brände aller Jahrhunderte«; Rechts-, Staats- und Sozialwissenschaftlicher Verlag GmbH: Hannover. 1913.

** Dr. Friedrich Kaufhold: verbrennen und Löschen.« Lehrschrift für den Feuerwehrmann.

W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart; 190.

* Rechts: Dr. Teichert, der die Bulgaren Dimitroff, Popoff und Taneff verteidigte.

* Hinter Bünger: Polizeileutnant Lateit.

Der Plenarsaal noch dem Brand: Genügten ein paar Kohlenanzünder?

Ausgebrannte Wiener Börse (1956): Ein Zigarettenstummel...

... War die Brandursache: Londoner Parlament in Flammen [1834)

Brandexperte Professor Brüning (1959)

Von mysteriösen Flüssigkeiten keine Spur

Wagner

Lubbe-Verteidiger Seuffert (l.)* »im Plenarsaal zog es immer«

Gerichtsvorsitzender Bünger (2. v. l. sitzend)*: »Die Sachverständigen können alles sagen«

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